(Ratgeber) Kostenreduktion zum Studienbeginn durch Studienstarthilfe: Einmalzahlung von 1.000€ für Bedürftige

28.07.2024 09:30

(Ratgeber) Kostenreduktion zum Studienbeginn durch Studienstarthilfe: Einmalzahlung von 1.000€ für Bedürftige


Der Beginn eines Studiums bringt oft hohe Ausgaben mit sich. Zur Entlastung wurde im Rahmen der neuen BAföG-Reform eine einmalige Zahlung von 1.000€ für bedürftige Studienanfänger eingeführt. In diesem Ratgeber erfahrt ihr, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat, wie ihr sie beantragen könnt und wofür ihr das Geld verwenden könnt.

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Zahlung von 1.000€, die Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten unterstützen soll. Diese Unterstützung wird ab dem Wintersemester 2024/25 im Rahmen der 29. BAföG-Novelle verfügbar sein.

Wer hat Anspruch auf die Studienstarthilfe?

Anspruch auf die Studienstarthilfe haben:

  • Studienanfänger unter 25 Jahren.
  • Familien, die durch staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen ergänzen müssen.
  • Personen, die vor dem Studium Bürgergeld oder ähnliche staatliche Leistungen bezogen haben, wie:
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
    • Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
    • Leistungen nach SGB XII, § 93 oder § 145 (für dauerhaft Geschädigte oder Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)

Wie beantragt ihr die Studienstarthilfe?

Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt über das Online-Portal „BAföG Digital“. Aktuell (Stand 21.07.2024) ist dies jedoch noch nicht möglich, und die Freischaltung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Frist beachten: Der Antrag ist spätestens im zweiten Monat des Studiums zu stellen, d.h. bei Vorlesungsstart im Oktober bis Ende November, bei Vorlesungsstart im September bis Ende Oktober. Eine Registrierung ist momentan aber noch nicht möglich.

Für die Antragstellung benötigt ihr folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Bezug der genannten Sozialleistungen
  • Kopie der Immatrikulationsbescheinigung

Sobald alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind, wird euer Antrag geprüft. Die Zahlung erfolgt einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem wird sie nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Wofür könnt ihr die Studienstarthilfe verwenden?

Die 1.000€ soll euch helfen, die anfänglichen Kosten deines Studiums zu decken. Typische Ausgaben, die ihr damit finanzieren könnt:

  • Umzugskosten: Mietkaution, Transport und Einrichtung eurer ersten Wohnung
  • Lehrmaterialien: Bücher, Laptops und andere notwendige technische Ausstattungen
  • Lebenshaltungskosten: Erste Miete, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben im ersten Semester

FAQ zur Studienstarthilfe

  • Muss ich die Studienstarthilfe zurückzahlen? Nein, die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Wird die Studienstarthilfe auf andere Sozialleistungen angerechnet? Nein, die Zahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und beeinflusst auch nicht die Höhe des BAföGs.
  • Kann ich die Studienstarthilfe mehrmals beantragen? Nein, die Studienstarthilfe ist eine einmalige Zahlung, die nur zu Beginn deines Studiums gewährt wird.
  • Was passiert, wenn ich die Antragsfrist verpasse? Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Mittel begrenzt sind und Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden.
  • Kann ich die Studienstarthilfe auch beantragen, wenn ich bereits BAföG erhalte? Ja, die Studienstarthilfe ist unabhängig vom regulären BAföG und kann zusätzlich beantragt werden.

Die Einmalzahlung zur Studienstarthilfe bietet eine wertvolle Unterstützung für junge Menschen, die den Schritt ins Studium wagen. Sie hilft dabei, die anfänglichen finanziellen Hürden zu überwinden und ermöglicht einen sorgenfreieren Start ins akademische Leben.

Sarah +

28.07.2024 09:37

Natürlich ist das eine nette Geste aber wer meint von 1.000€ Umzugskosten, Lehrmaterialien inkl. Laptop und die erste Miete zahlen zu können lebt irgendwie hinterm Mond, oder? Ich hab vor 20 Jahren studiert und schon damals hätten 1.000€ nicht für all das gereicht.
Gonzo_1985

28.07.2024 10:19

Machen wir doch direkt ein All-Inclusive Paket mit unbegrenzter Kreditlinie draus. Der Staat tilgt den Kredit. Jetzt gibts nochmal 1.000€ Steuergelder (sprich von der Leistung anderer) geschenkt und es wird sich immer noch beschwert. Sollen sie halt arbeiten. Klappt problemlos wenn man will.

© 2022 dealbunny.de GmbH & Co. KG. All rights reserved - v1.0.1-9185921-341