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28.07.2024 09:30
Der Beginn eines Studiums bringt oft hohe Ausgaben mit sich. Zur Entlastung wurde im Rahmen der neuen BAföG-Reform eine einmalige Zahlung von 1.000€ für bedürftige Studienanfänger eingeführt. In diesem Ratgeber erfahrt ihr, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat, wie ihr sie beantragen könnt und wofür ihr das Geld verwenden könnt.
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Zahlung von 1.000€, die Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten unterstützen soll. Diese Unterstützung wird ab dem Wintersemester 2024/25 im Rahmen der 29. BAföG-Novelle verfügbar sein.
Wer hat Anspruch auf die Studienstarthilfe?
Anspruch auf die Studienstarthilfe haben:
Wie beantragt ihr die Studienstarthilfe?
Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt über das Online-Portal „BAföG Digital“. Aktuell (Stand 21.07.2024) ist dies jedoch noch nicht möglich, und die Freischaltung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Frist beachten: Der Antrag ist spätestens im zweiten Monat des Studiums zu stellen, d.h. bei Vorlesungsstart im Oktober bis Ende November, bei Vorlesungsstart im September bis Ende Oktober. Eine Registrierung ist momentan aber noch nicht möglich.
Für die Antragstellung benötigt ihr folgende Unterlagen:
Sobald alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind, wird euer Antrag geprüft. Die Zahlung erfolgt einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem wird sie nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wofür könnt ihr die Studienstarthilfe verwenden?
Die 1.000€ soll euch helfen, die anfänglichen Kosten deines Studiums zu decken. Typische Ausgaben, die ihr damit finanzieren könnt:
FAQ zur Studienstarthilfe
Die Einmalzahlung zur Studienstarthilfe bietet eine wertvolle Unterstützung für junge Menschen, die den Schritt ins Studium wagen. Sie hilft dabei, die anfänglichen finanziellen Hürden zu überwinden und ermöglicht einen sorgenfreieren Start ins akademische Leben.
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