(Ratgeber) Eure Rechte im Supermarkt: Was ist erlaubt und was nicht?

23.11.2024 08:00

(Ratgeber) Eure Rechte im Supermarkt: Was ist erlaubt und was nicht?


Die Kasse zeigt einen höheren Preis an, als am Regal angegeben, und die Kassiererin besteht darauf? Ein Joghurt ist Dir im Laden heruntergefallen, und nun sollst Du ihn bezahlen? Oder der Supermarkt weigert sich, einen Pfandbon von letzter Woche einzulösen? Ist das wirklich rechtens – oder nicht? In diesem Artikel erfahrt ihr, wer in solchen und ähnlichen Fällen im Recht ist.

Zeigt die Kasse einen höheren Preis an als am Regal ausgezeichnet, gilt dennoch der Kassenpreis. Der Kaufvertrag wird erst beim Bezahlen an der Kasse abgeschlossen, und dort wird der Preis festgelegt. Kontrolliert ihr erst nach dem Bezahlen den Bon und bemerkt den höheren Betrag, könnt ihr euch nicht mehr auf den Regalpreis berufen. Um Ärger zu vermeiden, solltet ihr die Preise auf dem Kassendisplay beobachten. Falls euch der Preis zu hoch ist, seid ihr nicht verpflichtet, den Artikel zu kaufen.

Habt ihr den Laden noch nicht verlassen, lohnt es sich, den Bon direkt auf Preisdifferenzen zu überprüfen. Viele Supermärkte zeigen sich kulant und erstatten die Differenz oder nehmen die Ware zurück. Nach Verlassen des Geschäfts bleibt euch nur, auf Kulanz zu hoffen.

Bon und Wechselgeld kontrollieren

Schaut schon beim Einscannen, ob die korrekten Mengen und Artikel berechnet werden. Werden versehentlich zu viele Einheiten eingebucht, sprecht es sofort an. Kontrolliert außerdem den Kassenbon und das Wechselgeld direkt nach dem Bezahlen. Spätere Reklamationen sind schwierig zu beweisen. Falls ein Fehler auffällt, könnt ihr um einen Kassensturz bitten, um den Sachverhalt zu klären.

Zerstörte Ware – wer zahlt?

Fällt euch im Supermarkt ein Artikel herunter und geht kaputt, müsst ihr ihn in der Regel bezahlen. Allerdings darf euch nur der Einkaufspreis in Rechnung gestellt werden. Wenn die Ware aufgrund einer ungünstigen Platzierung zu Schaden kam, könnt ihr argumentieren, dass es nicht eure Schuld war.

Beschädigt ein Kind einen Artikel, haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei älteren Kindern zwischen 7 und 18 Jahren kann in manchen Fällen sogar das Kind selbst haften, sofern es als „einsichtsfähig“ gilt.

Kein Widerrufsrecht im Laden

Anders als bei Online-Käufen gibt es im stationären Handel kein Widerrufsrecht, solange die Ware einwandfrei ist. Einige Supermärkte nehmen Artikel jedoch aus Kulanz zurück – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Verdorbene Lebensmittel – schwierige Beweisführung

Findet ihr Zuhause verdorbene Ware wie schimmeligen Joghurt oder faulige Früchte, habt ihr Anspruch auf mangelfreie Produkte. Ohne Kassenbon kann es jedoch schwierig sein, nachzuweisen, dass die Ware aus dem entsprechenden Supermarkt stammt. Mit Bon besteht meist die Chance auf Kulanz.

Pfandbons: Ablauf beachten!

Pfandbons sind drei Jahre gültig – bis zum Ende des dritten Jahres nach Ausstellung. Ein Bon aus dem Jahr 2021 kann also bis zum 31. Dezember 2024 eingelöst werden. Der Bon ist allerdings nur in der Filiale gültig, in der er ausgestellt wurde.

Lebensmittel anfassen

Abwaschbare, unverpackte Produkte wie Obst dürfen zur Qualitätskontrolle angefasst werden. Verpackte Waren dürfen jedoch nicht geöffnet werden, und Backwaren sollten aus hygienischen Gründen gar nicht berührt werden – sonst müsst ihr sie kaufen.

Haushaltsübliche Mengen

Supermärkte dürfen bei Sonderangeboten die Abgabe auf haushaltsübliche Mengen beschränken. Was das bedeutet, hängt vom Produkt ab: 20 Äpfel gelten meist als üblich, 20 Packungen Kaffee jedoch nicht.

Verfügbarkeit von Angeboten

Produkte aus Prospekten sollten für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein, in der Regel mindestens zwei Tage. Für verderbliche Waren kann dies kürzer sein. Der Hinweis „solange der Vorrat reicht“ entbindet den Markt nicht von der Pflicht, eine ausreichende Menge bereitzuhalten.

Essen im Geschäft

Rechtlich gesehen gehört die Ware bis zur Bezahlung dem Supermarkt, daher dürft ihr sie nicht vor dem Bezahlen verzehren. Viele Märkte erlauben dies jedoch, wenn die leere Verpackung an der Kasse bezahlt wird. Im Zweifel solltet ihr vorher nachfragen.

Fazit: Kulanz siegt oft über Recht

Auch wenn die rechtliche Lage klar ist, wird in vielen Fällen Kulanz großgeschrieben. Ob es um zerbrochene Artikel, falsch ausgezeichnete Preise oder verdorbene Lebensmittel geht – Nachfragen kostet nichts und wird oft belohnt. Wie sind eure Erfahrungen??

Cannes +

23.11.2024 13:23

Interessanter Post, ich war immer der Meinung, dass der Preis auf dem Preisschild ausschlaggebend ist, da das Geschäft mit dem Preisschild ein “Angebot” abgibt und ich dieses mit Auflegen der Ware auf das Kassenband “annehme”, dadurch entsteht dann der Kaufvertrag und nicht etwas mit dem Bezahlen 🤷🏼‍♂️ Anders eben bei Online-Geschäften, dort macht der Käufer das “Angebot” indem er den Einkauf abschickt und der Händler “nimmt an” wenn er eine Bestätigung per Mail verschickt oder die Ware versendet (hier ist es nicht konkret geregelt und es gibt mehrere Möglichkeiten der Annahme) - hier kann der Online-Händler also die Annahme verweigern, obwohl man vielleicht schon bezahlt hat (Beispielsweise wenn dem Händler der Preisfehler noch rechtzeitig aufgefallen ist). Aber ich auch kein Anwalt 🤓

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