(Ratgeber) Abhilfeklage: Das neue Instrument für Verbraucherklagen ist in Kraft getreten!

01.01.2024 11:00

(Ratgeber) Abhilfeklage: Das neue Instrument für Verbraucherklagen ist in Kraft getreten!

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In Deutschland wurde die Abhilfeklage als eine neue Klageform eingeführt, um Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Unternehmen zu erleichtern. Verbraucherverbände übernehmen dabei die Klage für alle Betroffenen gemeinsam.

Vorteile der Abhilfeklage:

Die Abhilfeklage bietet den Vorteil, dass nicht jeder Einzelbetroffene selbst klagen muss. Indem sich Betroffene in das Klageregister eintragen, das beispielsweise von einer Verbraucherzentrale im Falle rechtswidriger Geschäftspraktiken eines Unternehmens eingereicht wurde, können sie sich der Abhilfeklage anschließen. Diese ermöglicht die gemeinsame Durchsetzung von Schadensersatz-, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüchen für mehrere Verbraucher. Besonders bei geringen Beträgen ist die Abhilfeklage vorteilhaft, da der einzelne Betroffene nicht selbst klagen und die Prozesskosten tragen muss.

Fälle, die sich für Abhilfeklagen eignen:

Die Abhilfeklage eignet sich besonders für Fälle, in denen Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken anwenden, von denen viele Verbraucher gleichzeitig betroffen sind, wie unzulässige Preiserhöhungen oder Vertragskündigungen. Sie kann für verschiedene Ansprüche genutzt werden, darunter Schadensersatz, Vertragsauflösung, Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung, Kaufpreiserstattung, sowie gegen Vertragskündigung oder Preiserhöhung.

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Funktionsweise der Abhilfeklage:

Wenn mindestens 50 Verbraucher durch ein Unternehmen geschädigt wurden, kann ein Verbraucherverband stellvertretend eine Abhilfeklage einreichen. Das Gericht eröffnet ein Klageregister, in das sich Betroffene eintragen können, um sich der Klage anzuschließen. Eintragungen sind bis drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung möglich und verjähren nicht. Bei einer gerichtlichen Entscheidung wird ein Abhilfegrundurteil erlassen, das den weiteren Ablauf regelt. Ein Sachverwalter wird bestimmt, und das Geld wird an die rechtzeitig eingetragenen Betroffenen ausgezahlt.

Unterschied zur Musterfeststellungsklage:

Im Vergleich zur Musterfeststellungsklage, die seit 2018 existiert, endet eine Abhilfeklage mit einer direkten Auszahlung an die Betroffenen bei einem erfolgreichen Ergebnis, ohne dass diese selbst Klage einreichen müssen. Bei der Musterfeststellungsklage führt ein Vergleich direkt zur Entschädigung, während ein Urteil nur eine verbindliche rechtliche Einordnung ohne direkte Haftung für Unternehmen darstellt. Im Gegensatz dazu erübrigt sich bei der Abhilfeklage der individuelle Klageweg, und es kann direkt zur Auszahlung kommen.

Fazit:

Die Abhilfeklage erleichtert Verbrauchern die Klage gegen Unternehmen, indem sie von Verbraucherverbänden geführt wird und Betroffene sich einfach durch Eintrag ins Klageregister beteiligen können. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage erfolgt bei einem erfolgreichen Ergebnis der Abhilfeklage die direkte Auszahlung an die Betroffenen, ohne dass sie selbst den Klageweg beschreiten müssen.

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