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08.03.2025 08:06
Viele pflegebedürftige Menschen werden ganz oder teilweise von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Diese Aufgabe kann sowohl körperlich als auch psychisch sehr fordernd sein. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es den sogenannten Entlastungsbeitrag.
Finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbeitrag
Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass der Entlastungsbeitrag monatlich bis zu 131€ beträgt – auf das Jahr gerechnet sind das maximal 1.572€. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf diese finanzielle Hilfe. Allerdings ist der Betrag zweckgebunden: Er muss entweder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbeitrag genutzt werden?
Die Mittel können für verschiedene Leistungen verwendet werden, darunter:
Wichtig ist, dass die Angebote zur Alltagsunterstützung von den jeweiligen Landesbehörden anerkannt sein müssen. Ein großer Vorteil des Entlastungsbeitrags: Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden.
So erfolgt die Kostenerstattung
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die Kosten zunächst selbst tragen. Die Pflegekasse erstattet die Ausgaben nach Vorlage entsprechender Belege. Die Verbraucherzentrale stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung.
Falls der Entlastungsbeitrag nicht ausreicht, kann ein Teil der Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Laut Verbraucherzentrale dürfen bis zu 40% der Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden.
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