(Info) Telekom Sozialtarif – Wer kann ihn beantragen und lohnt er sich?

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30.08.2024 08:00

(Info) Telekom Sozialtarif – Wer kann ihn beantragen und lohnt er sich?


Die Telekom bietet einen speziellen Sozialtarif an, der Menschen in bestimmten Lebenssituationen ermöglicht, beim Telefonieren über das Festnetz Geld zu sparen. Doch wer hat Anspruch auf diesen Sozialtarif und ist er wirklich lohnenswert?

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH ist ein freiwilliges Angebot, das ausschließlich für Festnetzanschlüsse gilt. Berechtigt sind Personen, die eine Schwerbehinderung haben, BAföG beziehen oder vom Rundfunkbeitrag befreit sind, was auch auf den Bezug von Sozialleistungen zurückzuführen sein kann.

Es gibt zwei Varianten des Sozialtarifs:

  • Sozialtarif 1: Erfordert entweder einen aktuellen Befreiungsbescheid vom Rundfunkbeitrag, einen Schwerbehindertenausweis mit einem bestimmten Grad der Behinderung und dem Merkzeichen „RF“, einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder einen aktuellen BAföG-Bescheid.
  • Sozialtarif 2: Setzt einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 sowie das Merkzeichen „BI“ für blind oder „GI“ für gehörlos oder einen entsprechenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes voraus.

Wie viel kann man mit dem Sozialtarif sparen?

Der Sozialtarif gewährt eine monatliche Gutschrift: 6,94€ bei Sozialtarif 1 und 8,72€ bei Sozialtarif 2. Diese Gutschrift wird auf Standardverbindungen ins In- und Ausland angerechnet, einschließlich Verbindungen ins deutsche Festnetz, zur Vorwahl 032 und ins ausländische Festnetz, jedoch nicht auf Anrufe zu Mobilfunknummern. Ungenutzte Gutschriften verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums und können nicht auf die Grundgebühr angerechnet werden.

Wie beantrage ich den Sozialtarif?

Der Antrag für den Sozialtarif kann online bei der Telekom gestellt werden. Dazu muss der Antrag zunächst heruntergeladen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen online eingereicht werden. Für eine Verlängerung ist lediglich die Einreichung aktueller Nachweise notwendig.

Was sollte man noch wissen?

Der Sozialtarif kann nicht rückwirkend beantragt werden und gilt jeweils nur für einen Abrechnungszeitraum. Unverbrauchte Vergünstigungen können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Der Tarif wird in der Regel für drei Jahre gewährt. Bei BAföG- und anderen befristeten Bescheinigungen muss der Nachweis jedoch jedes Mal neu erbracht werden. Sollte der Grund für den Sozialtarif entfallen, muss die Telekom umgehend informiert werden, damit die Vergünstigung eingestellt wird.

Für wen lohnt sich der Sozialtarif?

Der Sozialtarif reduziert nur die Verbindungsgebühren, nicht jedoch die monatliche Grundgebühr des Festnetztarifs. Inzwischen bieten die Telekom und andere Anbieter jedoch Flatrate-Tarife an, die alle Verbindungen, auch ins Mobilfunknetz, umfassen und möglicherweise günstiger sind, insbesondere für Vieltelefonierer.

Bevor man den Sozialtarif in Anspruch nimmt, sollte man daher prüfen, wie hoch die monatlichen Verbindungsgebühren sind und ob der Sozialtarif tatsächlich die beste Option ist. Ein Vergleich mit anderen Tarifen kann helfen, das beste Angebot für das eigene Telefonverhalten zu finden.

Tipp: Wenn man bereits einen laufenden Vertrag bei der Telekom hat und feststellt, dass ein Anbieter- oder Tarifwechsel günstiger wäre, kann man den Sozialtarif bis zum Ende der Kündigungsfrist nutzen, um noch etwas Geld zu sparen.

blacky9999

31.08.2024 07:00

Bei starker Behinderung lässt die Telekom freunlicherweise und freiwillig 8,72€ auf die Gesprächsgebühren nach. Wie schäbig. Ein Milliardenkonzern, sollte dieser Gruppe die Grundgebühr streichen. Das ist reines Marketing. Pfui Teufel.

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