(Info) Rentenerhöhung ab Juli 2025 – Nicht jeder profitiert davon!

22.03.2025 08:25

(Info) Rentenerhöhung ab Juli 2025 – Nicht jeder profitiert davon!


Auch wenn die geplante Rentenerhöhung für viele erfreulich klingt, gibt es dennoch einen entscheidenden Haken. Rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die auf ihre Rente angewiesen sind, werden von dieser Anpassung kaum profitieren.

Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli 2025

Im Rahmen der politischen Gespräche hat die SPD gegenüber der CDU gefordert, das Rentenniveau dauerhaft bei 48% festzuschreiben. Vereinfacht ausgedrückt beschreibt das Rentenniveau das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Altersrente und dem durchschnittlichen Einkommen. Sozialverbände, insbesondere der VdK, gehen jedoch noch einen Schritt weiter und fordern eine Erhöhung auf 53%.

Was bedeutet die Erhöhung konkret?

Hier ein Rechenbeispiel zur Anpassung der Rentenbezüge:

Wer geht leer aus?

Personen, die nur geringe oder keine Rentenbeiträge geleistet haben und deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, profitieren nicht von der Erhöhung. Ihre Rente wird durch die sogenannte Grundsicherung ergänzt, die sicherstellt, dass sie nicht unter das Existenzminimum fallen.

Das Problem: Die Grundsicherung wird als Einkommen angerechnet. Steigt die Rente, sinkt entsprechend die Höhe der zusätzlichen Sozialleistungen. Somit bleibt das Gesamteinkommen dieser Rentner trotz Erhöhung nahezu unverändert.

Grundsicherung – Was deckt sie ab?

Die Grundsicherung dient dazu, den Lebensunterhalt älterer oder erwerbsgeminderter Menschen zu sichern. Sie umfasst:

  • Notwendige Lebenshaltungskosten

  • Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Vorsorgeaufwendungen

  • Zusätzlichen Bedarf für bestimmte Personengruppen

  • Unterstützung in besonderen Fällen

Die Höhe der Grundsicherung wird anhand des eigenen Einkommens und Vermögens berechnet. Doch nicht nur das: Auch das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners fließt in die Berechnung mit ein.

Rentenerhöhung = Leistungskürzung?

Zusätzlich werden fast alle Einkünfte auf die Grundsicherung angerechnet – auch solche aus dem Ausland oder aus privaten Vorsorgeverträgen wie der Riester-Rente. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Seit 2018 bleiben bis zu 100€ aus der Riester-Rente anrechnungsfrei, mit weiteren 30% Freibetrag für höhere Einzahlungen.

Bei einer Standardrente mit 45 Beitragsjahren bedeutet die Erhöhung ab Juli 2025 im Durchschnitt einen monatlichen Zuwachs von 66,15€. Für Grundsicherungsempfänger führt dies jedoch nicht zu einer tatsächlichen Verbesserung. Im Gegenteil – da Sozialleistungen unverändert bleiben, wird die Erhöhung in vielen Fällen komplett verrechnet, was faktisch einer Kürzung gleichkommt.

Fazit: Während viele Rentner von der Erhöhung profitieren, bleibt ein erheblicher Teil der Rentenbezieher davon ausgeschlossen. Für Menschen mit Grundsicherung bringt die Anpassung keine finanzielle Verbesserung – im schlimmsten Fall sogar Nachteile.

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