(Info) Neues Urteil: Gericht erklärt automatisiertes Schufa-Scoring für rechtswidrig

26.04.2025 08:00

(Info) Neues Urteil: Gericht erklärt automatisiertes Schufa-Scoring für rechtswidrig


Die Schufa muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass die vollautomatische Berechnung von Bonitätsscores grundsätzlich nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.

Das Urteil trifft die Schufa besonders hart, da ihr Geschäft wesentlich auf dem sogenannten Scoring basiert – also der automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit von Millionen Menschen. Die Schufa hatte eigentlich angekündigt, transparenter werden zu wollen, um mehr Vertrauen zu schaffen.

Umso deutlicher ist nun das Urteil:

  • Keine rein automatisierte Score-Berechnung mehr: Die Schufa darf Bonitätswerte wie den Basisscore oder branchenspezifische Scores nicht mehr ausschließlich durch automatische Prozesse ermitteln.

  • Keine Weitergabe solcher Scores: Ergebnisse, die rein automatisiert berechnet wurden, dürfen nicht mehr an Banken, Vermieter oder andere Unternehmen weitergegeben werden.

Bereits im Dezember 2023 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass automatisierte Bonitätsbewertungen eine „automatisierte Entscheidung“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen – und damit unzulässig sind, wenn sie ohne menschliche Prüfung erfolgen und ausschlaggebend für einen Vertragsabschluss sind. Das Landgericht Bamberg hat diese Einschätzung nun erstmals konkret auf die Schufa angewandt und bestätigt, dass betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz haben.

Das Urteil könnte auch andere Auskunfteien treffen, die ähnlich automatisierte Verfahren einsetzen und ihre Ergebnisse Unternehmen zur Verfügung stellen.

Die Schufa weist das Urteil scharf zurück. Eine Sprecherin betont: „Laut EuGH handelt es sich nur dann um eine unzulässige automatisierte Entscheidung, wenn der Score ausschlaggebend für die Ablehnung eines Kreditvertrags ist. Unsere Partner – etwa Banken – haben sich jedoch verpflichtet, Scoring-Werte nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage zu nutzen.“

Was bedeutet das Urteil für uns Verbraucher?

Vorerst bleibt alles beim Alten. Die Schufa hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Es ist also möglich, dass ein höheres Gericht das Urteil wieder aufhebt.

Duck

26.04.2025 17:36

Leider interessiert dieses Urteil die „Kunden(Banken/Versicheungen)“ der Schufa die ihre Kunden damit bewerten bestimmt nicht! Je schlechter der Skore ist, umso teurer wird es doch und je teurer, umso mehr Geld kann man kassieren!

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