(Info) Deutliche Verschärfungen beim Bürgergeld könnten am 1. Januar 2025 in Kraft treten - Was kommt auf Empfänger zu?

01.11.2024 09:01

(Info) Deutliche Verschärfungen beim Bürgergeld könnten am 1. Januar 2025 in Kraft treten - Was kommt auf Empfänger zu?


Die Bundesregierung, angeführt von der Ampel-Koalition, hat Pläne für verschärfte Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger beschlossen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht strengere Maßnahmen bei Nichteinhaltung von Pflichten vor.

Wohlfahrtsverbände kritisieren die Reform scharf und betonen, dass Bürgergeldempfänger bereits am Existenzminimum leben und die Änderungen weder den Betroffenen noch dem Arbeitsmarkt nützen. Die Ampel-Koalition hält jedoch an ihrem Vorhaben fest.

Der Entwurf des Kabinetts umfasst weitreichende Verschärfungen:

  • Kürzungen der Leistungen
  • Strengere Meldepflichten
  • Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
  • Zumutbarkeit längerer Arbeitswege
  • Begrenzung des Schonvermögens
  • Verpflichtung zum Umzug bei Arbeitsaufnahme

Das Bürgergeld soll um 30% gekürzt werden, wenn eine zumutbare Beschäftigung abgelehnt wird – die Kürzung gilt für 3 Monate. Bei versäumten Terminen im Jobcenter wird das Bürgergeld für einen Monat um 30% reduziert. Außerdem wird eine monatliche Meldung zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter eingeführt. Auch bei Verstößen gegen das Verbot der Schwarzarbeit droht eine Leistungskürzung, die das monatliche Bürgergeld betrifft. Alleinstehende Bürgergeldempfänger erhalten aktuell 563€ monatlich, während Miete und Heizkosten weiter vollständig übernommen werden.

Außerdem sollen Bürgergeldempfänger längere Arbeitswege akzeptieren: Der Weg zur Arbeit gilt bis zu 3 Stunden täglich als zumutbar, bei Teilzeitjobs bis zu 2 1/2 Stunden. Für Eltern und Erziehende sind Ausnahmen vorgesehen.

Vor dem Bürgergeldbezug sollen Betroffene ihr Vermögen zunächst selbst einsetzen. Die Frist für das sogenannte Schonvermögen wird von 12 auf 6 Monate verkürzt, wenn es 40.000€ überschreitet. Für jede zusätzliche Person bleiben 15.000€ unberührt.

Eine mögliche Umzugspflicht für sozialversicherungspflichtige Jobs wird ebenfalls diskutiert. Angeblich plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die bisherige Regelung auf einen größeren Radius auszudehnen. Nach 3 Monaten Bürgergeldbezug könnte ein Umzug zur Mitwirkungspflicht werden, was Auswirkungen auf regionale Arbeits- und Wohnungsmärkte haben könnte.

Zusätzlich sind auch Fördermaßnahmen vorgesehen:

  • Eine „Anschubfinanzierung“: 1.000€ Prämie für Langzeitarbeitslose, die nach mindestens einem Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten und seit 6 Monaten kein Bürgergeld mehr beziehen.
  • Ein bis zu zwölfwöchiges Integrationspraktikum für Geflüchtete, dessen Kosten von den Jobcentern getragen werden. Die Teilnahme kann verpflichtend werden.
  • Arbeitgeber könnten Zuschüsse erhalten, wenn sie Geflüchtete für berufsspezifische Sprachkurse freistellen.
  • Kündigungsgefährdete Beschäftigte sollen bis zu 4 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber zur Probe arbeiten können, bei Lohnfortzahlung vom bisherigen Arbeitgeber.
  • Der Einsatz ausländischer Fachkräfte in der Zeitarbeit soll gefördert werden, um langfristig Engpässe zu mindern.

Die neuen Regelungen werden dem Bundestag zur schnellen Abstimmung vorgelegt. Laut Kabinettsvorlage sollen Änderungen wie die Anpassung der Arbeitswege, die Verkürzung der Schonzeit beim Vermögen, die Höhe der Leistungskürzungen sowie die Anschubfinanzierung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Weitere Maßnahmen sind später geplant.

Duck

01.11.2024 10:03

Schon allein die Diskussion darüber ist wieder typisch Deutschland!! Wer arbeiten kann hat gefälligst zu arbeiten! Oder zumindest sollte man alles dafür tun um nicht der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche zu liegen! Aber wenn bei denen gekürzt werden soll, sind die ja immer so arm….
Snowman2412

01.11.2024 09:53

Richtig so!

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