(Info) BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Deal abgelaufen: vor einem Jahr
Das Bundeskabinett beschloss im März eine neue BAföG-Reform (Quelle), die zum Beginn des Wintersemesters 2024/25 in Kraft treten soll, nach Abschluss des parlamentarischen Beratungsverfahrens.
Obwohl die Förderbeiträge nicht erhöht werden, beinhaltet die Reform positive Veränderungen:
Einführung der Studienstarthilfe für einkommensschwache Haushalte: Ein einmaliger Zuschuss von 1.000€ für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug, um finanzielle Hürden beim Studienbeginn zu mindern.
Zusätzliches Flexibilitätssemester: Studierende, die BAföG erhalten, können einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen, um sich besser auf die Abschlussarbeit konzentrieren zu können.
Erweiterter Zeitraum für Fachrichtungswechsel: BAföG-Empfänger haben bis zum Beginn des fünften Fachsemesters die Möglichkeit, aus einem wichtigen Grund die Fachrichtung zu wechseln, wodurch Ausbildungsabbrüche verhindert werden sollen.
Angehobene Freibeträge für Elterneinkommen: Die Freibeträge für Elterneinkommen werden um 5% erhöht, um mehr Studierenden den BAföG-Bezug zu ermöglichen und Eltern bei Preis- und Einkommenssteigerungen zu entlasten.
Nichtberücksichtigung von Geschwistereinkommen: Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die sich nicht in einer förderfähigen Ausbildung befinden, wird nicht mehr auf den Elternfreibetrag angerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Angehobene Minijobgrenze: Die monatliche Freibetragsgrenze für Minijobs steigt zum Wintersemester 2024/2025 auf 556€ pro Monat, was der neuen Minijobgrenze ab Januar 2025 entspricht.
Trotz der fehlenden Erhöhung der Förderbeiträge bringt die BAföG-Reform 2024 also einige positive Veränderungen mit sich. Allerdings profitieren nicht alle Studierenden von sämtlichen Maßnahmen. Es bleibt zu hoffen, dass im nächsten Jahr eine Erhöhung der Förderbeiträge erfolgt. Was meint ihr?