(Info) Autofahrer dürfen ihren Führerschein der Klasse B ganz ohne Prüfung erweitern

15.09.2024 10:43

(Info) Autofahrer dürfen ihren Führerschein der Klasse B ganz ohne Prüfung erweitern


Millionen von Deutschen sind überzeugt: Ein Führerschein ist unverzichtbar. Viele haben erhebliche Summen an Geld, Zeit und Nerven investiert, um die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten und selbst am Steuer zu sitzen. Was jedoch kaum bekannt ist: Der Pkw-Führerschein der Klasse B kann problemlos erweitert werden – und das sogar ohne Prüfung. Welche Vorteile die Erweiterungen „B96“ und „B196“ bieten, erfahrt ihr hier.

Führerschein erweitern ohne Prüfung

Wer im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist, darf bereits ein Auto mit Anhänger bis zu einer bestimmten Gewichtsbeschränkung sowie Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h fahren. Was jedoch vielen nicht bewusst ist: Der B-Führerschein eröffnet auch den Zugang zu weiteren Fahrerlaubnissen.

Besitzer der Klasse B können ihren Führerschein um die Erweiterungen B96 und B196 ergänzen – und das ohne weitere Prüfungen ablegen zu müssen. Allerdings sind gewisse Zusatzleistungen erforderlich.

Erweiterung B196: Motorräder fahren leicht gemacht

Die Erweiterung B196 ist besonders interessant für Liebhaber motorisierter Zweiräder. Seit 2020 dürfen erfahrene Inhaber eines Pkw-Führerscheins auch Motorräder der Klasse A1 fahren, wenn sie eine theoretische und praktische Schulung absolvieren. Die umfassende Motorrad-Ausbildung und Prüfungen entfallen dabei, wie der ADAC erklärt. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in der Fahrerlaubnisklasse B festgehalten.

Mit der Klasse A1 dürfen Motorräder bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung gefahren werden, sofern das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreitet. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW sind erlaubt. Leistungsstarke Maschinen bleiben allerdings weiterhin ausgeschlossen. Wichtig zu beachten: B196 gilt nur innerhalb Deutschlands.

Voraussetzungen für die Erweiterung B196:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Einheiten zu je 90 Minuten

Erweiterung B96: Mehr Spielraum für Anhänger

Die Erweiterung B96 ermöglicht es Pkw-Fahrern, schwerere Anhänger zu ziehen. Ohne B96 dürfen Fahrzeuge der Klasse B maximal 3500 kg Gesamtmasse ziehen, wobei Anhänger bis zu 750 kg erlaubt sind, oder schwerere Anhänger, sofern die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mit B96 dürfen Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4250 kg gefahren werden. Das bietet besonders im Urlaub Vorteile, zum Beispiel für Reisende mit einem Wohnwagen. Ein weiterer Vorteil: Im Gegensatz zu B196 ist die Erweiterung B96 in der gesamten EU gültig.

Um die B96-Erweiterung zu erhalten, ist ein Kurs in einer Fahrschule erforderlich, der theoretischen und praktischen Unterricht umfasst. Eine abschließende Prüfung ist nicht notwendig, und viele Fahrschulen bieten den Kurs sogar als Tagesseminar an, wie der ADAC berichtet.

lukrifaktor

15.09.2024 18:26

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