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04.11.2024 08:00
Eine Zahnbehandlung kann schnell hohe Kosten verursachen. Um zu verhindern, dass Menschen aufgrund finanzieller Belastungen auf notwendige Behandlungen verzichten, bieten gesetzliche Krankenkassen kostenfreie Alternativen an. Eine solche Methode, die Amalgamfüllung, ist jedoch ab 2025 nicht mehr erlaubt.
Amalgamfüllungen, die bisher als Standardtherapie bei Karies galten und von den Krankenkassen bezahlt wurden, sind ab dem 1. Januar 2025 in der EU verboten. Der Grund dafür ist das darin enthaltene giftige Quecksilber, das vollständig aus der Umwelt entfernt werden soll.
Welche Auswirkungen hat das für gesetzlich Versicherte? „Auch ab dem 1. Januar 2025 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Zahnfüllung“, so die Verbraucherzentrale. Statt Amalgam erhalten Versicherte zukünftig zahnfarbene Kunststofffüllungen, die umweltfreundlicher sind.
Diese sogenannten Kompositfüllungen werden bereits seit 2018 für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen sowie für Füllungen im Frontzahnbereich als Kassenleistung angeboten. Im Seitenzahnbereich kommen meist selbsthaftende Materialien zum Einsatz, die ohne zusätzliche Klebemittel in mehreren Schichten aufgetragen werden. Falls dies nicht möglich ist, können in Ausnahmefällen auch andere Komposite verwendet werden, die schneller aushärten.
Wie gefährlich ist Amalgam?
Obwohl Amalgam zu etwa 50% aus Quecksilber besteht, gilt es in intakten Füllungen nach aktuellem Wissensstand als unbedenklich. Quecksilber wird hauptsächlich beim Herausbohren freigesetzt. Eine Studie von 1998, die rund 4.800 Patienten umfasste, zeigte keinen Zusammenhang zwischen Amalgambelastung und gesundheitlichen Beschwerden. Wer dennoch intakte Amalgamfüllungen entfernen lassen möchte, muss die Kosten selbst tragen.
Bestehende Amalgamfüllungen dürfen weiterhin im Mund verbleiben. Das Verbot betrifft nur neue Füllungen ab dem 1. Januar 2025. Intakte Amalgamfüllungen stellen keine Gefahr dar und sollten daher nicht unnötig entfernt werden. Zahnärzte hatten ursprünglich gefordert, Amalgam bis 2030 weiterhin zuzulassen. Seit 2019 sind Zahnarztpraxen jedoch verpflichtet, spezielle Amalgamabscheider zu verwenden, um das Metall sicher aufzufangen.
Amalgam verliert in der Zahnmedizin zunehmend an Bedeutung. Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) lag der Anteil neuer Amalgamfüllungen in Deutschland 2022 bei nur noch 2,4%. In den 1990er-Jahren bestand etwa ein Drittel aller Füllungen noch aus Amalgam. Der Rückgang ist auch auf steigende ästhetische Ansprüche und den Wunsch nach zahnfarbenen Füllungen zurückzuführen. Europaweit werden noch jährlich rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet, doch bereits 2013 beschlossen etwa 90 Länder, darunter die EU-Staaten, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor Quecksilber.
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