(Info) Urteil gefällt: Eine Krankschreibung nach der Kündigung kann das Gehalt kosten!
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Viele Angestellte beenden ihre aktuelle Anstellung vorzeitig in Erwartung eines neuen Jobs und nutzen dann bis zum offiziellen Ende ihres Arbeitsverhältnisses eine Krankmeldung. Obwohl dieses Vorgehen oft gängige Praxis ist, um unangenehmen Situationen im alten Job aus dem Weg zu gehen oder eine Auszeit vor dem Jobwechsel zu nehmen, ist es eigentlich unangemessen, wenn keine echte Krankheit vorliegt. Dies kann sogar dazu führen, dass der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Kündigung kein Gehalt erhält. Ein aktuelles Urteil aus Schleswig-Holstein belegt diese Tatsache.

Worum drehte es sich in besagtem Fall?
In diesem Fall kündigte eine Frau ihr Arbeitsverhältnis und bat bereits im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um die Übersendung ihrer Arbeitsdokumente an ihre Wohnadresse. Ab dem Kündigungsdatum ließ sie sich bis zum Ende ihrer Anstellung kontinuierlich krankschreiben und reichte mehrere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei ihrem Arbeitgeber ein. Dies weckte den Verdacht auf Betrug seitens des Arbeitgebers, wodurch dieser beschloss, keine Gehaltszahlungen mehr vorzunehmen. Daraufhin erhob die Frau Klage auf Entgeltfortzahlung und gewann in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Lübeck. Allerdings wurde die Klage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen.

Warum wurde die Klage in zweiter Instanz abgewiesen?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein begründete die Abweisung damit, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar grundsätzlich als aussagekräftig angesehen werden. Diese Aussagekraft geht nicht einfach verloren, solange die Krankschreibungen den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist abdecken.
Allerdings spielte in diesem speziellen Fall die Gesamtheit der Umstände eine entscheidende Rolle. Die Tatsache, dass die Krankschreibungen zeitlich genau mit dem Kündigungszeitraum übereinstimmten, wurde verstärkt durch das Kündigungsschreiben, in dem die Frau explizit darum bat, ihre Unterlagen an ihre Wohnadresse zu senden. Dies legte nahe, dass die Frau von Anfang an nicht mehr damit rechnete, am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Aufgrund dieser Sachlage schienen Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung der Arbeitnehmerin berechtigt. Das ermöglichte dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzuzweifeln. Es oblag der Arbeitnehmerin, die Existenz einer wirklichen Krankheit nachzuweisen, was ihr im vorliegenden Fall nicht gelang. Daher hatte sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Obwohl das Urteil nicht zur Revision zugelassen wurde, ist es noch nicht endgültig, da eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht wurde.
Fazit:
Trotz der verbreiteten Praxis, sich nach einer Kündigung bis zum Vertragsende krankschreiben zu lassen, sollte bedacht werden, dass dies zur Folge haben kann, dass keine Gehaltsfortzahlung erfolgt oder diese gegebenenfalls gerichtlich eingefordert werden muss. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des individuellen Falles bei solchen Angelegenheiten.
➡️ Wie schätzt ihr diesen Fall ein? Habt ihr schon einmal ähnliches erlebt? Oder kennt ihr sogar Personen, welche den Weg über die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bis zum neuen Job gegangen sind? Wir sind auf eure Kommentare gespannt...
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