Da wir hier auf dealbunny.de auch Reisen verkaufen, die wir vorher natürlich checken, kann es trotzdem mal vorkommen, dass euer Meerblick vom Zimmer eigentlich die Hauswand des Hauses nebenan ist, die Klimaanlage im Zimmer nicht funktioniert oder die Lage des Hotels doch gar nicht direkt am Wasser ist. Oft ist die Enttäuschung groß, die Bilder versprechen einem immer mehr als tatsächlich da ist und Bewertungen können gefälscht sein. Hier zeigen wir euch welche Reisemängel ihr tatsächlich reklamieren könnt.
⚠️ Beachte bitte, dass dieser Beitrag eine Zusammenstellung von uns für euch darstellt, worauf man achten muss. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, es gibt keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität des Inhalts.
Grundsätzlich gilt, dass der Reiseveranstalter euch den Erfolg eurer Reise zu garantieren hat. Hier müssen bei einer Pauschalreise alle Punkte die im Reisekatalog angepriesen wurden auch tatsächlich erfüllt werden. Solltet ihr euch eine eigene Reise zusammenstellen, so müsst ihr natürlich bei den einzelnen Anbietern die Erfolgsgarantie einholen. Dank der Frankfurter Tabelle für Reisemängel könnt ihr sehen wie hoch eure Schadensersatzansprüche sind:
Frankfurter Tabelle für Reisemängel
Unterkunft
Mängel | Minderung in % | Bemerkung | ||
---|---|---|---|---|
Andere Unterkunft als gebucht | 10-25 | je nach Entfernung | ||
Abweichende Lage der Unterkunft (größere Strandentfernung) | 5-15 | |||
Abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel(Hotelzimmer statt Ferienwohnung) | 5 – 10 | |||
Abweichende Art der Zimmer | entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden. | |||
– Doppelzimmer statt Einzelzimmer | 20 | |||
– Dreibettzimmer statt Einzelzimmer | 25 | |||
– Dreibettzimmer statt Doppelzimmer | 20-25 | |||
– Vierbettzimmer statt Doppelzimmer | 20-30 | |||
Mängel in der Ausstattung des Zimmers | ||||
– zu kleine Fläche | 5-10 | |||
– fehlender Balkon | 5-10 | bei Zusage / je nach Jahreszeit | ||
– fehlender Meerblick | 5-10 | bei Zusage | ||
– fehlendes eigenes Bad/WC | 15-25 | bei Zusage | ||
– fehlendes eigenes WC | 15 | |||
– fehlende eigene Dusche | 10 | bei Zusage | ||
– fehlende Klimaanlage | 10-20 | bei Zusage / je nach Jahreszeit | ||
– fehlendes Radio/TV | 5 | bei Zusage | ||
– zu geringes Mobiliar | 5-15 | |||
– Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10-50 | |||
– Ungeziefer | 10-50 | |||
Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||||
– Toilette | 15 | |||
– Bad/Warmwasserboiler | 15 | |||
– Stromausfall/Gasausfall | 10-20 | |||
– Wasser | 10 | |||
– Klimaanlage | 10-20 | je nach Jahreszeit | ||
– Fahrstuhl | 5-10 | je nach Stockwerk | ||
Service | ||||
– vollkommener Ausfall | 25 | |||
– schlechte Reinigung | 10-20 | |||
– ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) | 5-10 | |||
Beeinträchtigungen | ||||
– Lärm am Tage | 5-25 | |||
– Lärm in der Nacht | 10-40 | |||
– Gerüche | 5-15 | |||
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) | 20-40 | je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub |
Verpflegung
Mängel | Minderung in % | Bemerkung |
---|---|---|
Vollkommener Ausfall | 50 | |
Inhaltliche Mängel | ||
– Eintöniger Speisezettel | 5 | |
– Nicht genügend warme Speisen | 10 | |
– Verdorbene / ungenießbare Speisen | 20-30 | |
Service | ||
– Selbstbedienung (statt Kellner) | 10-15 | |
– Lange Wartezeiten | 5-15 | |
– Essen in Schichten | 10 | |
– Verschmutzte Tische | 5-10 | |
– Verschmutztes Geschirr, Besteck | 10-15 | |
– Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5-10 | bei Zusage |
Transport
Mängel | Minderung in % | Bemerkung |
---|---|---|
Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus | 5+ | Für jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie 5% des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück |
Ausstattungsmängel | ||
– niedrigere Klasse | 10-15 | |
– erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5-10 | |
Service | ||
– Verpflegung | 5 | |
– Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) | 5 | |
Auswechslung des Transportmittels | der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis | |
Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | Kosten des Ersatztransportmittels |
Mängel | Minderung in % | Bemerkung |
---|---|---|
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 | bei Zusage |
Fehlendes Hallenbad | bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar | |
a) bei vorhandenem Swimmingpool | 10 | |
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 | |
Fehlende Sauna | 5 | bei Zusage |
Fehlender Tennisplatz | 5-10 | bei Zusage |
Fehlendes Mini-Golf | 3-5 | bei Zusage |
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule | 5-10 | bei Zusage |
Fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 | bei Zusage |
Fehlende Kinderbetreuung | 5-10 | bei Zusage |
Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10-20 | je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
Verschmutzter Strand | 10-20 | |
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 | bei Zusage |
Fehlende Snack- oder Strandbar | 0-5 | je nach Ersatzmöglichkeit |
Fehlender FKK-Strand | 10-20 | bei Zusage |
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt | bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit | |
a) bei Hotelverpflegung | 0-5 | |
b) bei Selbstverpflegung | 10-20 | |
Fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) | 5-15 | bei Zusage |
Fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0-5 | je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 | des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
Fehlende Reiseleistung | ||
a) bloße Organisation | 0-5 | |
b) bei Besichtigungsreisen | 10-20 | |
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20-30 | bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug | anteiliger Reisepreis für | |
a) im gleichen Hotel | 1/2 Tag | |
b) in anderes Hotel | 1 Tag |
So reklamiert ihr richtig:
Wenn einer dieser Punkte bei euch eintrifft, dann solltet ihr nochmal genau in euren Reiseunterlagen die vorformulierten Klauseln lesen. Sollte es nämlich einen beheizbaren Pool geben, so heißt das nicht direkt das dieser auch beheizt wird.
Mängel direkt vor Ort reklamieren:
Leider bringt es wenig die Mängel nach der Reise zu reklamieren, da man hier oft keine Chance auf eine Rückerstattung hat. Es ist wichtig das ihr eure Mängel direkt dem Reiseveranstalter schriftlich und am besten zusätzlich telefonisch mitteilt, damit dieser in einer angemessenen Frist agieren kann. Solltet ihr euer Zimmer wechseln wollen weil ihr von Baulärm belästigt werdet, so solltet ihr eurem Reiseveranstalter 2 Tage dafür Zeit geben. Sollte nach diesen 2 Tagen nichts passieren, so dürft ihr euch auf eigene Faust ein neues Zimmer suchen und die Kosten von eurem Reiseveranstalter zurückfordern. Hier sollte der Wechsel angemessen sein und nicht von einem Economy Zimmer in eine Suite 😉. Sollte in eurer Reise ein Ausflug inklusive sein, der so aber nicht angeboten wird, so dürft ihr euch einen Ausflug von einem anderen Veranstalter aussuchen und die Kosten nachträglich zurückfordern.
Beweise sammeln:
Natürlich muss man beweise sammeln, damit man diese Notfalls vorzeigen kann. Dazu solltet ihr euch alles genau aufschreiben und nachvollziehbar beschreiben. Ebenfalls sind Zeugen und Fotos mit aktuellem Datum sehr wichtig. Bei unzumutbarem Lärm solltet ihr ein Lärmprotokoll führen und zusätzlich noch ein Video aufnehmen. Die Beschwerde könnt ihr dann vom Hotel aus via Fax an den Reiseveranstalter schicken (hier solltet ihr euch den Sendenachweis ausdrucken lassen) oder per E-Mail wo ihr euch selbst in CC setzt damit ihr wirklich sehen könnt das die E-Mail verschickt worden ist. Zusätzlich solltet ihr euch den Eingang eurer Beschwerde schriftlich bestätigen lassen.
Reisemängel anzeigen:
Wenn eure Mängel nach der Beschwerde nicht behoben wurden, so müsst ihr innerhalb von 4 Wochen bei eurem Reiseveranstalter eure Ansprüche schriftlich geltend machen. Hier reicht eine E-Mail aus. Die Mängel müssen genau aufgelistet und beschrieben werden. Die Forderung sollte am besten schon die Summe der Entschädigung beinhalten. Bitte achtet daran das ihr euch bei eurem REISEVERANSTALTER und nicht bei dem Reiseleiter beschwert, denn sonst habt ihr keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Online gibt es übrigens ganz viele Musterbriefe.
Eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit kommt nach überwiegender Rechtsprechung erst ab einer Minderungsquote von 50 Prozent in Betracht (OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az. 16 U 72/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002, Az. 20 U 30/02).
Wir hoffen natürlich das ihr dann eure Erstattung erhaltet, falls nicht habt ihr 2 Jahre Zeit, eure Ansprüche gegen den Reiseveranstalter im Klageweg geltend zu machen, ansonsten verjährt es. Die Frist beginnt spätestens mit dem Tag, an dem der Reiseveranstalter die geltend gemachten Mängel zurückweist. Ansonsten beginnt sie mit dem Ende der Reise. Ebenfalls ist es dem Reiseveranstalter möglich die Frist auf 1 Jahr zu kürzen, dass steht aber in den AGB’s des jeweiligen Reiseveranstalters drin.
Versucht dennoch das BESTE aus eurem Urlaub zu machen und euch nicht zu doll zu ärgern. 🌴☀️ Schreibt gerne mal in die Kommentare ob und wie ihr Reisemängel reklamiert habt und ob es erfolgreich war. 🌍
Danke für die Info
Sehr gerne :)
Für Flugverspätungen muss man sich an die Airline wenden. Ich empfehle dazu mal hier zu lesen: https://www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-0/
Vielen Dank für den Link!