Habt ihr schon von dem Verbot der Zusatzentgelte beim Bezahlverfahren in Online- und Offline Shops gehört? Gerade bei Reisebuchungen im Internet ist es oft so, dass für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, oder Kreditkarte eine zusätzliche Gebühr von dem Anbieter verlangt wird. Damit soll nun Schluss sein, denn der Gesetzgeber schiebt nun einen Riegel davor. In diesem Ratgeber geben wir euch ein paar infos durch, sowie die Verbraucher Beschwerdestelle!
⚠️ Beachte bitte, dass dieser Beitrag eine Zusammenstellung von uns für euch darstellt, worauf man achten muss. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, es gibt keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität des Inhalts.
Seit Samstag den 13. Januar 2018 ist es den Händlern – online wie an der Ladenkasse – untersagt, für die meist genutzte Zahlungsmöglichkeit Aufschläge vom Verbraucher zu verlangen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie soll von jetzt an die Wettbewerbszentrale scharf überwachen.
Es wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet von dem Bad Homburger Institut, damit wir Verbraucher und alle Gewerbetreibende Fälle melden können, in denen die neue Regel noch nicht umgesetzt worden ist. Dort wird sich dann – notfalls per Klage – für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt.
Wie ihr bestimmt schon mitbekommen habt, ist es nicht zulässig nach Angeben der Wettbewerbszentrale künftig uns Verbrauchern Zusatzkosten für die Bezahlung per Sepa-Lastschrift zu berechnen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Bezahlung per Kreditkarte wie Visa und Mastercard und per Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung.
Die Beschwerde könnt ihr, entweder online, per Brief oder per E-Mail einreichen. Hier haben wir einmal die Anschrift für euch:
Ich persönlich finde es super, da ich gerade bei Reisebuchungen wirklich immer einen Haufen an Kreditkartengebühren bezahlt habe. Sind euch Händler bekannt, die schon die neue Regelung umgesetzt haben? 🙂 Lasst es uns gern wissen! Oder habt ihr selbst schon eine Beschwerde diesbezüglich eingereicht in den jungen Tagen seit der Einführung? Erzählt uns von euren Erfahrungen! .☺️
Quelle: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=322
Amazon sollten sie direkt anschreiben. Kauf auf Rechnung 1,50€
Ob es auch bei Paypal gilt ist strittig
Palle wahrscheinlich ja
Betrifft das auch 0,50€ Zuschlag wenn man als Zahlungsmittel Paypal angibt????
alter... die braut ist etwas freizügig auf dem bild!!!
Stimmt. Werden wir das nächste mal unserer Jana sagen bei der Auswahl der Bilder 😬
ich finde es ok 😜
Danke für die die Info.
Oh, super! Hatte nur BGB gelesen und daraus auf Deutschland geschlossen.
Die Lady hat aber sehr schöne Ohren 😇
Sowas in der Art hab ich mir auch gedacht. War da aber eher in Richtung Hunde a la Men in black unterwegs😀
Die neuen Regelungen gelten aber nur für Firmen mit Sitz in Deutschland, richtig? Also zahlen wir z.B. Bei Ryanair weiter Zusatzgebühren?
Es ist eine EU-Richtlinie.
Wer ist die Lady auf dem Bild?
hehe, die gibt es nicht dazu!
👍 richtig so!