(Ratgeber) Solarstrom für Elektroautos: Neue Zuschussförderung (KfW 442) - Antragsstellung ab 26.09. möglich!

24.09.2023 09:16

(Ratgeber) Solarstrom für Elektroautos: Neue Zuschussförderung (KfW 442) - Antragsstellung ab 26.09. möglich!

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Deutschlands Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und im Kampf gegen den Klimawandel haben einen erheblichen Einfluss auf das Wachstum der Elektromobilität. Diese Entwicklung ist seit einiger Zeit ein bedeutender Treiber für Innovationen und Investitionen. Bereits im vergangenen August waren 20% aller neu zugelassenen Fahrzeuge Elektroautos. Dieser Anteil ist zwar beachtlich, doch er soll und muss in Zukunft noch deutlich steigen. Die Einführung der neuen Förderinitiative "Solarstrom für Elektroautos 442" ab dem 26.09.2023 zielt genau darauf ab.

Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass die Deutschen nach wie vor eine Vorliebe für konventionelle Kraftfahrzeuge haben. Um diese anhaltende Präferenz zu überwinden, wurden neue Förderprogramme für Elektrofahrzeuge entwickelt. Diese Programme sollen die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern und noch mehr Bürger dazu ermutigen, auf umweltfreundliche Elektroautos umzusteigen.

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Ab dem 26.09. diesen Jahres haben Bürger die Möglichkeit, Anträge für die neue Förderung "Solarstrom für Elektroautos 442" zu stellen. Die Antragsteller können Zuschüsse von bis zu 10.200€ erhalten. Das Hauptziel dieser Initiative ist es, die beiden Schlüsseltechnologien der Zukunft, Solarenergie und Elektromobilität, miteinander zu verknüpfen und so einen wichtigen Schritt in Richtung sauberer und effizienter Mobilität zu ermöglichen. Es zeigt sich, dass die Sektoren immer stärker miteinander verknüpft werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) plant, für diese neue Förderung bis zu 500 Millionen € bereitzustellen.

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die im Besitz eines Wohngebäudes sind und darin wohnen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder ein rein batteriebetriebenes Elektroauto besitzen oder zumindest verbindlich bestellt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Elektroauto im Eigentum ist oder geleast wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Nachweis über die Bestellung des Elektroautos spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorgelegt werden muss.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Folgende Maßnahmen sind unter der Förderinitiative "Solarstrom für Elektroautos 442" förderfähig: Der Kauf und die Installation eines neuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht-öffentlichen Bereich von Wohngebäuden. 

Dieses System umfasst:

  • Eine Photovoltaikanlage (mit mindestens 5 kWp Leistung)
  • Einen Batteriespeicher (mit mindestens 5 kWh Kapazität)
  • Eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation, Wallbox oder Ladesäule (mit mindestens 11 kW pro Ladepunkt)
  • Auch Nebenanlagen, die für den gemeinsamen Betrieb der Anlagen erforderlich sind, wie Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Netzanschluss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein, und die Photovoltaikanlage sowie der PV-Stromspeicher müssen gemeinsam und neu erworben werden. Die Förderung ist auch möglich, wenn die Gesamtsysteme gemietet oder in Raten gekauft wurden, vorausgesetzt, die Antragstellerin oder der Antragsteller besitzt die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Zusätzlich dazu müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller im Besitz oder in der verbindlichen Bestellung (Eigentum oder Leasing mit mindestens 12 Monaten Laufzeit) eines eigenen, rein batteriebetriebenen Elektroautos sein und ein selbst genutztes Wohngebäude besitzen. Der erzeugte PV-Strom sollte vorrangig zum Laden des Elektroautos verwendet werden. Zuletzt muss die Installation durch ein Fachunternehmen erfolgen.

Das ist unbedingt zu beachten:

  • Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn alle drei Komponenten (PV-Anlage, Speicher, Ladestation) fabrikneu erworben werden. Bereits vorhandene Komponenten oder Systeme sind nicht förderfähig.
  • Das Gesamtsystem, bestehend aus der Photovoltaikanlage, dem Solarstromspeicher und der Ladestation, muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre lang genutzt werden. Die KfW behält sich das Recht vor, den gewährten Zuschuss zurückzufordern, wenn das geförderte Gesamtsystem oder einzelne Komponenten innerhalb von sechs Jahren nach der Inbetriebnahme verkauft werden.
  • Ein rein batteriebetriebenes Elektroauto muss zwingend vorhanden sein oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt sein (Eigentum oder Leasing). Das Elektroauto muss nach der Inbetriebnahme des Gesamtsystems mindestens sechs Jahre in Betrieb bleiben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe liegt bei 10.200€. Diese Summe setzt sich aus den hier aufgelisteten Beträgen zusammen:

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Welche Ladestationen sind förderfähig?

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wurde auf der Webseite der KfW veröffentlicht. Diese Liste wird aber wohl laufend ergänzt.

Solarstrom für Elektroautos 442 - Das Rechenbeispiel der KfW:

Als neuer Besitzer eines Elektro­autos möchte sich Ingo Meier zu Hause eine Lade­station installieren. Um unab­hängiger von steigenden Energie­preisen zu werden, erweitert er sein Vor­haben: Zusätz­lich will er eine Photo­voltaik­anlage und einen Solar­strom­speicher anschaffen. Insgesamt kommen Kosten von 32.000€ auf ihn zu.

Bevor Ingo Meier die drei Komponenten bestellt, beantragt er den Zu­schuss „Solar­strom für Elektro­autos“ (442) bei der KfW. Dabei kann er mit einer Förderung von 8.000€ rechnen, sodass sein Eigen­anteil nur noch 24.000€ beträgt. Und sobald alles in Betrieb ist, fährt er mit selbst­erzeugtem Strom – günstig und klima­freundlich.

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Zusammenfassung:

Ab dem 26.09.2023 haben Bürger die Möglichkeit, die neue Förderung "Solarstrom für Elektroautos 442" zu beantragen. Dieses Förderprogramm ist bis zum 30.06.2024 gültig und bietet eine Unterstützung von bis zu 9.600€ für die folgende Kombination: Eine Ladestation mit einer Mindestleistung von 11 kW, eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp und einen Batteriespeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh. Zusätzlich wird ein Innovationsbonus in Höhe von 600€ für bidirektionales Laden gewährt, wodurch der maximale Zuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem auf 10.200€ ansteigt. 

Diese Förderung steht Eigentümerinnen und Eigentümern selbstgenutzter Wohnhäuser zur Verfügung, die entweder bereits im Besitz eines Elektrofahrzeugs sind oder zum Zeitpunkt der Förderung ein solches Fahrzeug bestellt haben, unabhängig davon, ob es sich um Eigentum oder Leasing handelt. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass der erzeugte eigene PV-Strom in erster Linie für das Laden des Elektrofahrzeugs verwendet wird.

Hier noch ein kurzes Video für euch:

➡️ Hier wieder unsere Fragen an Euch: Denkt ihr, mit solchen Förderungen sind wir auf dem richtigen Weg, die Elektromobilität interessanter zu machen? Werdet ihr diese Förderung in Anspruch nehmen? Was haltet ihr von den genannten Anforderungen? Sind sie zu übertrieben oder passt alles so?


DasStephan

27.09.2023 07:43

Gestern den ganzen Tag probiert und kam nicht durch. Heute "Förder­mittel ausgeschöpft" ...
Gast

24.09.2023 10:12

Ich frage mich schon die ganze Zeit wer für die Förderung überhaupt infrage kommen soll. Die Leute sie Eigentum haben und ein Elektroauto, haben doch so gut wie alle bereits eine wallbox und pv, sonst würde sich das Elektroauto nicht lohnen… Ich kenne einige, die sich mit Mitte 30 ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben, die jetzt über pv nachdenken, aber kein Elektroauto nebenbei noch kaufen können. Fällt bei uns auch raus. Ich fahre zwar elektrisch, aber wohne auf Pacht. Damit kein Eigentum… wäre sonst interessant gewesen pv um mehr als ein Balkonkraftwerk zu erweitern.
Gast

24.09.2023 09:43

Korrektur! Das Auto muss 6 Jahre in Betrieb sein, das hat man nochmals geändert!
Mario
Redakteur

24.09.2023 09:45

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