
(Ratgeber) Bildungsurlaub: Wem steht der Urlaub zu? Muss die Reise mit dem Job zu tun haben? In welchen Bundesländern gibt es diese Regelung und wer kommt für die Kosten auf?
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Der Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, der Arbeitnehmern in bestimmten Bundesländern zusteht, um sich fortzubilden. Die Regelungen für den Bildungsurlaub unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu 10 Tage Bildungsurlaub pro Jahr, während in anderen Bundesländern der Anspruch auf 5 Tage begrenzt ist. Die meisten Bundesländer gewähren den Bildungsurlaub jedoch alle 2 Jahre.
In der Regel muss der Bildungsurlaub nicht unbedingt mit dem Job zu tun haben, das heißt, die Fortbildung muss nicht unbedingt beruflich relevant sein. Die Themen für den Bildungsurlaub können von allgemeinem Interesse sein oder auch persönliche Weiterbildung betreffen.
Der Bildungsurlaub steht Arbeitnehmern zu, die mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind. Auch Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel Anspruch auf Bildungsurlaub, wobei sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend der Arbeitszeit reduziert.
In Deutschland haben folgende Bundesländer die Regelung für den Bildungsurlaub:
- Baden Württemberg: 5 Tage in einem Jahr
- Berlin: 10 Tage in 2 Jahren
- Brandenburg: 5 Tage in einem Jahr
- Bremen: 10 Tage in 2 Jahren
- Hamburg: 5 Tage in einem Jahr
- Hessen: 5 Tage in einem Jahr
- Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage in einem Jahr
- Niedersachsen: 5 Tage in einem Jahr
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage in einem Jahr
- Rheinland-Pfalz: 5 Tage in einem Jahr
- Saarland: 6 Tage in 2 Jahren
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage in einem Jahr
- Schleswig-Holstein: 5 Tage in einem Jahr
- Thüringen: 5 Tage in einem Jahr
➡️ In Sachsen Bildungsurlaub zu machen ist leider – genauso wie in Bayern – nicht möglich. In diesen Bundesländern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.
Es ist wichtig zu beachten, dass es auch innerhalb der Bundesländer regionale Unterschiede geben kann, daher sollte man sich am besten bei der zuständigen Gewerkschaft oder Behörde über die genauen Regelungen informieren.

Wer kommt für die Kosten eines Bildungsurlaubes auf?
Während des Bildungsurlaubes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortbildungsmaßnahmen und gleichzeitig auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber während des Bildungsurlaubs das Gehalt des Arbeitnehmers weiterzahlt.
Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme selbst, wie zum Beispiel Kursgebühren oder Reisekosten, müssen in der Regel jedoch vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit, können jedoch staatliche Förderungen oder Zuschüsse beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen für die Kostenübernahme je nach Bundesland und Unternehmen variieren können. Arbeitnehmer sollten sich daher im Vorfeld über die konkreten Regelungen bei ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde informieren.
Welche Reisen werden als Bildungsurlaub anerkannt?
Grundsätzlich müssen die Fortbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bildungsurlaubs besucht werden, einen inhaltlichen Bezug zu den Zielen des Bildungsurlaubsgesetzes haben. Dies bedeutet, dass die Fortbildung dazu dienen sollte, die politische, kulturelle oder berufliche Bildung des Arbeitnehmers zu fördern.
Die Themen der Fortbildung können sehr breit gefächert sein und müssen nicht zwangsläufig beruflich relevant sein. Es können beispielsweise Sprachkurse, Seminare zu politischen Themen, Computerkurse, aber auch Kurse zur persönlichen Weiterbildung oder zur Förderung von Sport oder Kultur besucht werden. Anerkannte Seminare, Infos und praktische Tipps rund um den Bildungsurlaub findet ihr über Bildungsurlaub.de.
Die konkreten Voraussetzungen und Regelungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Bildungsurlaub können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Arbeitnehmer sollten sich daher im Vorfeld über die konkreten Regelungen bei ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde informieren.
➡️ Nun wieder unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr das Bildungsurlaubsgesetzt? Habt Ihr schon Gebrauch von dieser Regelung gemacht? Wenn ja, wie sah Eure Reise aus (Wo ging es hin? Kostenpunkt? etc.)? Hat Euer Arbeitgeber Schwierigkeiten gemacht? Oder werdet ihr in naher Zukunft diesen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?
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