(Info) SCHUFA Score bald nicht mehr so relevant? EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor!

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Mario
Erstellt vor 2 Monaten von Mario
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Update - 28.03.2023 10:31 Uhr

Ab sofort wurde die Speicherdauer für Schufa-Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.

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Viele von euch kennen es ja sicher: Man möchte eine neue Wohnung annieten, ein Auto kaufen oder einen neuen Handyvertrag abschliessen. Hier kann es dann im Bestellprozess dazu kommen, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt - da es Ungereimtheiten zu geben scheint. Gemeint ist hier die Abfrage der SCHUFA und die Ermittlung des SCHUFA-Scores, der die Kreditwürdigkeit des Kunden anzeigt.

➡️ Unser Lesetipp dazu: (Ratgeber) Was ist die SCHUFA? Welche Daten werden gespeichert? Was ist der sogenannte Score und wie berechnet die SCHUFA eure Bonität?

Jedenfalls könnte der oben genannte Ablauf demnächst ein wenig ins Wanken geraten, denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat ein Gutachten vorgelegt, welches der SCHUFA ein sogenanntes "Profiling" vorwirft (Pressemitteilung: Nr. 49/23).

Ein Grund des Gutachtens ist, dass der Generalanwalt es nicht für gut befindet, dass viele Dienstleister, Banken und natürlich auch andere Unternehmen grundsätzlich die Entscheidung vom SCHUFA-Score abhängig machen. Demzufolge soll das Verfahren zur Kreditwürdigkeit gegen das Europa-Recht verstoßen.

Zusätzlich zum SCHUFA-Score machte der Anwalt in seinem Gutachten klar, dass die SCHUFA öffentliche Verzeichnisse, wie z.B. Register der Insolvenzgerichte nicht länger speichern sollen, als die öffentlichen Verzeichnisse selbst.

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Doch wie kam es zu einem solchen Gutachten?

In Deutschland sind inwzischen mehrere Fälle aufgefallen, welche mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen und der SCHUFA Holding endeten. In einem dieser Fälle ging es beispielsweise darum, dass ein Kläger die SCHUFA dazu aufforderte, seine gespeicherten Daten zu löschen und ihm diese vorher herauszugeben, da ein Kreditantrag wahrscheinlich durch den SCHUFA-Score abgelehnt wurde.

Die SCHUFA reagierte im ersten Schritt mit einer automatisierten Mail inklusive dem SCHUFA-Score. Der Generalanwalt empfand eine solche automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts, welcher über eine Kreditwürdigkeit entscheidet als verboten. Da diese Entscheidung einfach nicht von einer Maschine getroffen werden kann/sollte. Dies gilt auch beispielsweise für Banken, die durch den SCHUFA-Score eine endgültige Entscheidung treffen, was aber grundsätzlich nicht der richtige Weg sein sollte.

Insolvenzeinträge werden viel zu lange gespeichert!

Zusätzlich zum Gutachten über den SCHUFA-Score stehen auch die Daten von Menschen, die in der Insolvenz waren, im Fokus. Die Informationen zur Privatinsolvenz machen Insolvenzgerichte öffentlich und speichern diese Daten in einem öffentlichen Register. Nach Beendigung der Insolvenz durch Bedienung der Gläubiger oder auch durch die sogennante Restschuldbefreiung speichert das Gericht die Daten dann noch für 6 Monate. Danach werden sie gelöscht.

Anders läuft dies bei der SCHUFA ab, denn dort werden die Daten für bis zu 3 Jahre gespeichert, bis sie schlussendlich gelöscht werden! Dies ist für den Generalanwalt rechtswidrig, denn gerade bei der Restschuldbefreiung ist das Ziel den Menschen wieder in das Wirtschaftsleben integrieren zu können. Dies würde aber vereitelt werden, wenn private Unternehmen wie die SCHUFA die Daten deutlich länger speichern würden.

Ein Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet

➡️ Hier nun wieder unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der SCHUFA und dem SCHUFA-Score? Schon Probleme damit gehabt? Sollte dieser Wert weniger ins Gewicht fallen? Sollten Insolvenzdaten früher gelöscht werden?


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