
(Info) Neue Preisangabenverordnung: Ab sofort 30-Tage-Bestpreis (niedrigster Preis der letzten 30 Tage) statt UVP!
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Die neue Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) soll deutlich mehr Transparenz in den Handel bringen. Seit dem 28.05.2022 müssen Händler bei Rabattaktionen den niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage angeben. Sicherlich haben einige von euch diese Hinweise auch schon in Onlineshops gesehen? Deklariert wird hier zumeist als "30-Tage-Bestpreis".
Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss bei der Angabe einer Preisermäßigung angezeigt werden: "Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat."
Hier einmal ein Beispiel zum Vergleichspreis der letzten 30 Tage:
Ein Produkt kostete laut unverbindlicher Preisempfehlung (kurz: UVP) des Herstellers 100€. Der übliche Preis im Handel beträgt allerdings 75€ - so auch bei Händler XY. Dieser Händler XY bietet das Produkt nun für 50€ an und wirbt mit einem Rabatt von 50%.
Seit dem 28.05.2022 ist diese Angabe aber nicht mehr uneingeschränkt möglich! Die Angabe des Rabatts muss sich auf den vorherigen Verkaufspreis in den vergangenen 30 Tagen beziehen. Die Ersparnis würde somit eher 33,3% als 50% betragen!
Die Neuregelung betrifft Angebote im Handel vor Ort, aber eben auch Rabattaktionen im Onlinehandel. Nicht erforderlich ist die Angabe des günstigsten Preises laut IHK Hamburg jedoch bei "3 für 2 Aktionen" oder bei Aktionen mit einer Gratiszugabe. Auch beim Verkauf verderblicher Ware (zum Beispiel beim Verkauf von MHD-Waren (z.B. Produkte wo das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist) ist die Angabe nicht erforderlich.
Jedenfalls scheinen gerade viele Händler die Verordnung umzusetzen und so haben wir den 30-Tage-Bestpreis aktuell schon bei About You, Media Markt, Saturn, Marc O’Polo, Amazon uvm. gesehen. Dies sieht dann in etwa so aus:

Abschliessend bleibt zu sagen:
Wie sich die Verordnung nun für Verbraucher in der Praxis nun auswirken wird, ist noch nicht ganz klar. Möglich ist natürlich, dass die Händler ihre Produkte nun nur noch im Abstand von 30 Tagen günstiger anbieten. Andererseits belebt Konkurrenz das Geschäft und sobald ein Händler reduziert, ziehen ja viele andere auch nach. Was meint ihr zu dem Thema? Ich selbst finde die Thematik durchaus klasse - gerade auch wenn man mal keinen Preisvergleich findet, dann kann man sich an dem 30-Tage-Bestpreis Wert richten.
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