(Info) EuGH-Urteil zur Schufa: Das sogenannte Schufa-Scoring ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

08.12.2023 08:00

(Info) EuGH-Urteil zur Schufa: Das sogenannte Schufa-Scoring ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Scoring-System der Schufa als unzulässig anzusehen ist, wenn Unternehmen, insbesondere Banken, ihre Kreditentscheidungen vorrangig auf Basis des Schufa-Werts der Kunden treffen. Die Richter in Luxemburg stuften dies als verbotene automatisierte Entscheidung gemäß Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein.

Die zugrunde liegenden Fälle aus Deutschland fokussierten auf die Frage, ob das Scoring in bestimmten Situationen als automatisierte Entscheidung betrachtet werden kann, die die betroffene Person beeinträchtigt. Das betrifft vor allem die Kreditgewährung und Vertragsabschlüsse, bei denen der Schufa-Score eine entscheidende Rolle spielt. Das EuGH-Urteil stellt klar, dass Unternehmen nicht allein auf Grundlage des automatisierten Schufa-Scorings über die Vergabe von Krediten oder Verträgen entscheiden dürfen. Der Schufa-Score gilt als grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall", wenn Kunden diesem eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung zuschreiben.

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Die Schufa argumentierte, dass sie selbst keine Entscheidungen über Kreditvergaben oder Vertragsabschlüsse treffe, sondern lediglich ihre Partnerunternehmen unterstütze. Der Schufa-Score sei wichtig, aber nicht maßgeblich für die endgültige Entscheidung der Unternehmen. Die EuGH-Richter wiesen den Fall zurück an das Wiesbadener Verwaltungsgericht, um zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot beinhaltet.

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Zur Frage, welche Daten die Schufa sammelt, erklärte die Auskunftei, dass sie Informationen von Vertragspartnern über Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge und Kredite erhalte. Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift werden ebenfalls gespeichert, jedoch keine Informationen zum Einkommen einer Person.

Die Schufa erstellt auf Basis dieser Daten den Basisscore, der vierteljährlich aktualisiert wird und die Kreditwürdigkeit auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent beschreibt. Die genaue Berechnungsmethode wird von der Schufa nicht detailliert offengelegt, um mögliche Manipulationen zu verhindern. Die Schufa betont, dass die Formel der zuständigen Datenschutzbehörde bekannt ist und von unabhängigen Wissenschaftlern kontrolliert wird. Unternehmen und Einzelpersonen können Auskünfte bei der Schufa einholen, um die Bonität von Verbrauchern zu bewerten.

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