(Info) Bahnstreik am 15. und 16.11.2023: So bekommt ihr euer Geld zurück bzw. eine Erstattung!
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Die GDL setzt erneut auf einen umfassenden Bahnstreik, der einen erheblichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs lahmlegt (wir berichteten). Der Arbeitsausstand erstreckt sich über 20 Stunden und hatte gestern, am 15. November um 22 Uhr begonnen. Er endend am Donnerstag, den 16. November, um 18 Uhr. Pendler und Reisende müssen sich also weiterhin auf Verkehrsbehinderungen im Fern- und Regionalverkehr in der Region einstellen.
Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) ruft in einer entsprechenden Mitteilung dazu auf, Lokomotivführer, Zugbegleiter, Werkstattmitarbeiter, Disponenten sowie Fahrdienstleiter und weitere Berufsgruppen bei DB Netz in den Streik zu schicken. Für betroffene Pendler besteht jedoch die Möglichkeit einer Erstattung. Unter bestimmten Bedingungen können Fahrgäste Geld zurückfordern.
Die Verbraucherzentrale gibt dazu folgende Informationen:
- Bei erheblichen Verspätungen oder Ausfällen aufgrund des Streiks haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung.
- Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür entsprechende Formulare an, die auf ihren Websites heruntergeladen werden können.
- Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online, beispielsweise über die App "DB Navigator", eingereicht werden.
- Es wird empfohlen, sich Verspätungen stets von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen zu lassen.

Es ist ratsam, dass Zugreisende sich im Vorfeld über den Streik informieren, um festzustellen, ob ihre Reise trotz des Bahnstreiks möglich ist. In einigen Fällen sind bestimmte Bahnlinien nicht direkt vom Streik betroffen. Die Verbraucherzentrale betont, dass Fahrgäste bei Streichung eines gebuchten Zuges aufgrund des Streiks ihr Ticket stornieren und das Geld zurückfordern können, auch wenn nur ein Teil der Reise betroffen ist.
Für Bahnreisende, die von streikbedingten Zugausfällen betroffen sind, ist es ratsam, verpasste Anschlüsse von Bahnmitarbeitern bestätigen zu lassen. Ein Foto von Anzeigetafeln oder Screenshots von geänderten Fahrplänen können als Nachweis dienen. Die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782 regelt, dass die Höhe der Entschädigung davon abhängt, wie verspätet die Fahrgäste ihr Ziel erreichen oder ob die Fahrt abgebrochen wurde.
Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel besteht Anspruch auf 25% Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen 50%zu. Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft zudem kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten. Es ist ratsam, Rechnungen für selbst gekaufte Artikel aufzubewahren, falls das Unternehmen keine Verpflegung bereitstellt.
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