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04.05.2025 09:16
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das große Prestigeprojekt des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Sie wird ab dem 29. April bundesweit eingeführt und betrifft fast 75 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland. Doch vielen Menschen ist noch nicht bewusst, was genau das für sie bedeutet.
Was ist die ePA und wofür wird sie eingeführt?
Mit der ePA sollen medizinische Daten – wie Befunde, Diagnosen oder Medikationspläne – digital an einem Ort gespeichert werden. Das Ziel: eine bessere, schnellere und sicherere Behandlung. Alle 17.000 Apotheken in Deutschland seien laut dem Deutschen Apothekerverband technisch dafür vorbereitet. Sicherheitsprobleme aus der Anfangszeit wurden inzwischen behoben.
Wer bekommt eine ePA – und ab wann?
Seit dem 15. Januar 2025 legen die Krankenkassen automatisch für alle gesetzlich Versicherten eine ePA an. Zugriff auf die Akte bekommt man jedoch nur, wenn man sie aktiv freischaltet. Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen. Die Nutzung wird ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend – aktuell läuft noch eine Übergangsphase.
Wo wurde die ePA bisher getestet?
Die Technik wurde bislang in drei Modellregionen erprobt: Hamburg und Umgebung, Franken und Teile Nordrhein-Westfalens. Rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken waren daran beteiligt. Jetzt startet die bundesweite Einführung – schrittweise. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem „Soft-Start“. Das bedeutet: Manche Praxen können die ePA bereits voll nutzen, andere müssen erst noch Software-Updates installieren.
Wie bekomme ich Zugriff auf meine ePA?
Jede Krankenkasse bietet eine eigene App zur Nutzung der ePA an – für Android und iOS. Die Anmeldung ist aufwendig und erfordert:
ein NFC-fähiges Smartphone,
eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion,
die zugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID.
Erkennbar ist eine geeignete Gesundheitskarte am Kontaktlos-Symbol und an einer sechsstelligen CAN-Nummer unter der Deutschlandflagge. Die PIN erhält man von der Krankenkasse.
Was tun bei Handywechsel?
Da die ePA an das jeweilige Gerät gebunden ist, wird sie bei einem normalen Handywechsel nicht automatisch übertragen. Nutzer sollten deshalb einen Sicherheitsschlüssel erstellen und z. B. in einem Passwortmanager sichern. So kann der Zugriff auch auf einem neuen Gerät wiederhergestellt werden.
Wer darf auf meine Daten zugreifen?
Nach dem Einrichten der ePA müssen Nutzer festlegen, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhält. In der App gibt es meist den Menüpunkt „Gesundheitspartner“, über den zum Beispiel die Hausarztpraxis hinzugefügt werden kann. Standardmäßig ist der Zugriff auf 90 Tage beschränkt, kann aber angepasst werden. Zudem lassen sich Funktionen wie Impf-Erinnerungen aktivieren.
Fazit:
Die ePA soll das Gesundheitssystem digitaler und effizienter machen. Für Versicherte bedeutet das aber auch, sich aktiv mit der Technik auseinanderzusetzen. Nur wer sich gut informiert und die ePA einrichtet, kann ihre Vorteile von Anfang an nutzen.
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