(Ratgeber) Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) befreien lassen?

28.06.2024 08:00

(Ratgeber) Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) befreien lassen?


Der Rundfunkbeitrag ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. In einem vorläufigen Entwurf haben Experten vorgeschlagen, den Beitrag im Jahr 2025 auf 18,94€ zu erhöhen. Derzeit liegt er bei 18,36€, was eine Erhöhung um 0,58€ bedeuten würde. Viele Menschen empfinden die Gebühr jedoch bereits jetzt als zu hoch. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen.

Laut Informationen der Verbraucherzentrale können alle Empfänger staatlicher Leistungen einen Antrag auf Befreiung stellen. Dazu gehören Menschen, die Bürgergeld beziehen, pflegebedürftige Personen und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Es gibt auch Online-Angebote, die mit einer Befreiung von den Rundfunkgebühren werben, diese sind jedoch oft unseriös.

Folgende Leistungsbezieher können sich von den Gebühren befreien lassen:

  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Personen, die Sozialgeld und Bürgergeld erhalten
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Studierende mit BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Pflegebedürftige, die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII erhalten
  • Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Personen mit Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach dem SGB XII und dem BVG

Quelle: Verbraucherzentrale

Um eine Befreiung beantragen zu können, muss ein entsprechender Bewilligungsbescheid einer Behörde vorgelegt werden. Auch für Menschen, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, weil ihr Einkommen knapp über den Grenzen liegt, kann der Rundfunkbeitrag eine Belastung darstellen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen besonderen Härtefall zu beantragen.

„Voraussetzung ist, dass die Überschreitung der Einkommensgrenze für Sozialleistungen geringer ist als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags“, so die Verbraucherschützer. Zudem muss dem Antrag auf Härtefall ein ablehnender Leistungsbescheid der Sozialbehörde beigefügt werden.

Wenn die Befreiung vom Rundfunkbeitrag genehmigt wird, kann dies auch Auswirkungen auf andere Personen im selben Haushalt haben. Auf der Informationsseite rundfunkbeitrag.de wird erklärt, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr keinen zusätzlichen Beitrag zahlen müssen. Das Gleiche gilt für Mitbewohner, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.

Lord von Sir

28.06.2024 10:56

Die, die am meisten „Hartz 4 TV“ schauen sind von der GEZ auch noch befreit. Warum? Rentner, Auszubildende, Studenten, Pflegebedürftige usw. sollen weiterhin von der GEZ befreit bleiben.

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