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30.07.2024 08:46
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 rückt näher. Bis spätestens Montag, den 2. September 2024, muss sie beim Finanzamt eingegangen sein, sofern ihr keinen Steuerberater beauftragt. Es bleibt also nur noch etwa ein Monat Zeit. Solltet ihr eure Steuererklärung noch nicht erledigt haben, könnte es sich lohnen, diesen Ratgeber zu lesen. Wir zeigen euch einige Posten, die sich gut von der Steuer absetzen lassen und die viele Arbeitnehmer betreffen.
Werbungskosten – alles rund um den Arbeitsplatz
Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit eurer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und euer zu versteuerndes Einkommen mindern können.
Hier einige Beispiele:
Es lohnt sich, diese Posten einzeln anzugeben, wenn der Gesamtbetrag über 1.230€ liegt, da dies der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist, den das Finanzamt ohne Nachweis berücksichtigt. Liegen Deine Ausgaben deutlich darüber, solltet ihr euch die Mühe machen, alles einzeln aufzuführen.
Sonderausgaben
Neben den Werbungskosten können auch Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dazu gehören unter anderem:
Auch für Sonderausgaben gibt es eine Pauschale: 36€ für Alleinstehende und 72€ für Paare pro Jahr. Da diese Pauschale niedrig ist, lohnt es sich meist, die Posten einzeln anzugeben.
Außergewöhnliche Belastungen
Zu guter Letzt gibt es noch die außergewöhnlichen Belastungen, die unter anderem folgende Posten umfassen können:
Für viele Menschen ist die Steuererklärung eine lästige Pflicht. Doch meist lohnt sich der Aufwand, da man in der Regel Geld zurückbekommt – insbesondere, wenn ihr die oben genannten Posten sorgfältig prüft und ansetzt.
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