(Ratgeber) Steuererklärung - Welche Posten können abgesetzt werden?

30.07.2024 08:46

(Ratgeber) Steuererklärung - Welche Posten können abgesetzt werden?


Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 rückt näher. Bis spätestens Montag, den 2. September 2024, muss sie beim Finanzamt eingegangen sein, sofern ihr keinen Steuerberater beauftragt. Es bleibt also nur noch etwa ein Monat Zeit. Solltet ihr eure Steuererklärung noch nicht erledigt haben, könnte es sich lohnen, diesen Ratgeber zu lesen. Wir zeigen euch einige Posten, die sich gut von der Steuer absetzen lassen und die viele Arbeitnehmer betreffen.

Werbungskosten – alles rund um den Arbeitsplatz

Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit eurer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und euer zu versteuerndes Einkommen mindern können.

Hier einige Beispiele:

  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg (Entfernungspauschale: bis zu 20 km 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro km)
  • Homeoffice-Pauschale (6€ pro Tag für bis zu 210 Tage pro Jahr)
  • Kosten für nicht erstattete Geschäftsreisen
  • Ausgaben für Arbeitsmittel
  • Fortbildungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Beiträge für Berufsverbände oder berufsspezifische Versicherungen
  • Bestimmte Unfallkosten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete, Nebenkosten, Heimfahrten)

Es lohnt sich, diese Posten einzeln anzugeben, wenn der Gesamtbetrag über 1.230€ liegt, da dies der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist, den das Finanzamt ohne Nachweis berücksichtigt. Liegen Deine Ausgaben deutlich darüber, solltet ihr euch die Mühe machen, alles einzeln aufzuführen.

Sonderausgaben

Neben den Werbungskosten können auch Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Kirchensteuer
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenversicherung und Altersvorsorge)
  • Beiträge für Riester-Verträge
  • Schulgeld
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Spenden
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (oft in Nebenkostenabrechnungen oder Hausgeld für Eigentumswohnungen versteckt)

Auch für Sonderausgaben gibt es eine Pauschale: 36€ für Alleinstehende und 72€ für Paare pro Jahr. Da diese Pauschale niedrig ist, lohnt es sich meist, die Posten einzeln anzugeben.

Außergewöhnliche Belastungen

Zu guter Letzt gibt es noch die außergewöhnlichen Belastungen, die unter anderem folgende Posten umfassen können:

  • Krankheitskosten (z. B. für Medikamente, Therapien, Alternativmedizin)
  • Kurkosten
  • Pflegekosten
  • Ausbildungsfreibeträge (z. B. für volljährige Kinder, die während der Ausbildung nicht im Haushalt der Eltern wohnen)

Für viele Menschen ist die Steuererklärung eine lästige Pflicht. Doch meist lohnt sich der Aufwand, da man in der Regel Geld zurückbekommt – insbesondere, wenn ihr die oben genannten Posten sorgfältig prüft und ansetzt.

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