(Ratgeber) Keine Krankenversicherung trotz Krankenversicherungspflicht - Was tun?

19.06.2024 08:00

(Ratgeber) Keine Krankenversicherung trotz Krankenversicherungspflicht - Was tun?


In den Medien wird aktuell häufig über den Schauspieler Heinz Hoenig berichtet, der schwer krank ist und operiert werden muss, aber keine Krankenversicherung besitzt. Kann so etwas in Deutschland tatsächlich vorkommen? Ja, das ist möglich. Trotz der Krankenversicherungspflicht gibt es immer noch Menschen ohne Versicherungsschutz, besonders ehemalige Selbständige, die nun Rentner sind – wie im Fall von Heinz Hoenig. Doch was kann man tun, wenn man keine Krankenversicherung mehr hat?

In Deutschland besteht seit etwa 15 Jahren eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: seit 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für die private Krankenversicherung (PKV). Seither ist es fast unmöglich, aus dem Krankenversicherungssystem zu fallen. Dennoch können in seltenen Fällen, etwa bei Obdachlosigkeit oder vollständiger Nicht-Erreichbarkeit durch die Krankenkasse, Menschen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Menschen, die bereits vor Einführung der Versicherungspflicht aus ihrer Krankenversicherung herausgefallen sind, haben oft seit Jahren keine Versicherung mehr. Viele schämen sich oder fürchten hohe Nachzahlungen und vermeiden deshalb Arztbesuche, obwohl die Krankenversicherungspflicht nicht überprüft wird. Wer keine Krankenversicherung hat, muss sich selbst um eine Wiederaufnahme bemühen.

Zurück in die Krankenversicherung

Zuerst sollte ermittelt werden, welche Krankenversicherung zuständig ist, basierend auf der letzten Versicherung – entweder GKV oder PKV. Alte Unterlagen, der Rentenverlauf oder der ehemalige Arbeitgeber können hierbei hilfreich sein. Diese Dokumente dienen als Nachweis.

Nach Feststellung der zuständigen Krankenkasse kann diese zur Wiederaufnahme aufgefordert werden. Wichtig zu wissen: Die Versicherungspflicht gilt auch für die Krankenkassen, die ehemalige Versicherungsnehmer wieder aufnehmen müssen. Hier ist Hartnäckigkeit gefragt.

Falls nicht klar ist, ob die letzte Versicherung gesetzlich oder privat war, sollte man sich zunächst an eine gesetzliche Krankenkasse wenden oder bei der Verbraucherzentrale Rat einholen.

Nachzahlungen bei Wiederaufnahme

Nach erfolgreicher Wiederaufnahme in die Krankenversicherung entstehen durch die Versicherungslücke Nachzahlungen:

  • GKV: Die Nachzahlung beträgt ca. 3.000€. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht kein Leistungsanspruch, doch ein Krankenhausaufenthalt kann schnell teurer werden.
  • PKV: Die Nachzahlung umfasst in der Regel 13 bis 15 Monatsbeiträge, was oft schwer zu bewältigen ist. Eine Stundung kann hilfreich sein, da dies günstiger ist als die Kosten einer umfangreichen medizinischen Behandlung selbst zu tragen.

Zukünftige Versicherungsbeiträge

  • GKV: Die Beiträge richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Mindestbeitrag für Selbstzahler liegt derzeit bei etwa 230 Euro.
  • PKV: Für ehemalige PKV-Versicherte, die krank oder alt sind, können die Beiträge sehr hoch sein. Der Basistarif, der verpflichtend angeboten werden muss, kostet etwa 1.000 Euro monatlich. Altersrückstellungen, die normalerweise den Beitrag reduzieren, entfallen wegen der langen Nichtversicherungszeit. Daher fürchten viele hohe Nachzahlungen und Beiträge und bleiben lieber unversichert. In solchen Fällen kann das Sozialamt ggf. an den Kosten beteiligt werden.

Jedenfalls ist es ratsam, sich von der Verbraucherzentrale umfasend beraten zu lassen. Mit der Wiederaufnahme der Krankenversicherung zu warten, bis man ernsthaft erkrankt ist, macht keinesfalls Sinn!

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