(Ratgeber) Elektronische Geräte im Ausland kaufen: Was sollte beachtet werden?

12.07.2024 08:00

(Ratgeber) Elektronische Geräte im Ausland kaufen: Was sollte beachtet werden?


Technikbegeisterte wissen: Laptops, Smartphones oder Drohnen sind im Ausland oft erheblich günstiger als in Deutschland. Warum also nicht ein paar Schnäppchen aus dem Urlaub mitbringen? Der Kauf von Elektronik im Ausland kann jedoch teurer werden als erwartet. Neben Nutzungseinschränkungen drohen möglicherweise Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren.

Nutzungseinschränkungen

Achtet darauf, dass das Gerät in Deutschland problemlos nutzbar ist:

  • Laptops: Diese haben im Ausland oft keine deutsche Tastatur, was gewöhnungsbedürftig sein kann.
  • Netzstecker: Elektrogeräte haben möglicherweise keinen passenden Netzstecker, was die Nutzung von Adaptern erforderlich macht.
  • Smartphones: Stellt sicher, dass das Smartphone mit einer deutschen SIM-Karte funktioniert. Ein SIM-Lock könnte die Nutzung in Deutschland verhindern.
  • Spracheinstellungen: Günstige Smartphones bieten manchmal keine Sprachauswahl. Dies kann die Bedienung erschweren, wenn Deutsch nicht verfügbar ist.
  • Frequenzbänder: Außerhalb der EU gekaufte Smartphones unterstützen möglicherweise nicht die in Europa genutzten Frequenzbänder, insbesondere bei LTE und 5G.
  • Drohnen: Auch hier kann es zu Problemen kommen, wenn die Fernsteuerfrequenzen in Deutschland nicht zugelassen sind.

Sicherheit

Im EU-Ausland sind die technischen Sicherheitsstandards gewährleistet. Elektronikgeräte müssen ein CE-Kennzeichen tragen, das die Einhaltung der EU-Sicherheitsanforderungen bestätigt. Fehlt dieses oder wirkt es gefälscht, handelt es sich wahrscheinlich um eine Produktfälschung, die beim Zoll hohe Kosten verursachen kann. Zudem ist die einwandfreie Funktion nicht garantiert.

Gewährleistung

Innerhalb der EU gilt eine 2-jährige Gewährleistung. Der Händler im Ausland ist jedoch der Ansprechpartner, was kompliziert sein kann. Außerhalb der EU gibt es keine Gewährleistung, wenn das Gerät zuhause nicht mehr funktioniert.

Zollabgaben

Beim Kauf innerhalb der EU sind alle Zollabgaben im Kaufpreis enthalten. Außerhalb der EU muss das Gerät beim Zoll angemeldet werden, wenn es die Reisefreimenge überschreitet:

  • Flug- und Seereisen: 430€
  • Andere Reisen: 300€
  • Reisende unter 15 Jahren: 175€

Übersteigt der Wert des Geräts den Freibetrag, fallen Einfuhrabgaben in Höhe von 17,5% des Warenwerts an. Ist das Gerät teurer als 700€, kommen zusätzliche Abgaben hinzu. Wichtig ist, den Kaufbeleg aufzubewahren, sonst schätzt der Zoll den Wert.

Wer beim Zoll falsche Angaben macht, begeht Betrug. Der Zoll kann die Herkunft von Geräten leicht feststellen und einen Kaufbeleg verlangen. Ohne Beweis drohen hohe Strafen.

Strafen beim Schmuggeln

Wird man beim Schmuggeln erwischt, kann es teuer werden:

  • Warenwert bis 700€: Zollzuschlag in Höhe des Warenwerts und ein Bußgeld bis zu 50.000€.
  • Warenwert über 700€: Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung droht, mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug.

Elektronik im Ausland zu kaufen kann verlockend sein, aber es gibt viele Fallstricke zu beachten. Informiert euch gut, bevor ihr zugreift, um böse Überraschungen zu vermeiden!

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