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15.07.2024 08:00
Künstliche Intelligenz (kurz: KI) ist durch ChatGPT für die breite Öffentlichkeit zugänglich geworden. Seitdem nehmen die vielfältigen Möglichkeiten und die Diskussionen rund um die Risiken von KI zu. Um die Menschen vor den möglichen Gefahren zu schützen, hat die Europäische Union den sogenannten AI Act (Gesetz über Künstliche Intelligenz) ins Leben gerufen.
Diese Verordnung ist die weltweit erste umfassende Regulierung von KI und wurde im Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Doch für wen gilt sie und was sind ihre Bestimmungen?
Für wen gilt die KI-Verordnung?
Welche Regelungen sieht der AI Act vor?
Die Verordnung stellt sicher, dass KI-Systeme sicher, transparent, zuverlässig und verantwortungsbewusst genutzt werden. Es gibt Anforderungen bezüglich Transparenz, Datenqualität, Dokumentationspflichten und menschlicher Aufsicht. Die Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sollen dadurch minimiert werden.
Einstufung der KI-Systeme
Der AI Act teilt KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen ein, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen unterliegen:
Risikogruppe 1: Geringes Risiko
Diese KI-Systeme stellen kein unannehmbares oder hohes Risiko dar und können unter Einhaltung von Transparenz- und Informationspflichten verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
Risikogruppe 2: Hohes Risiko
Diese Systeme können erhebliche Gefahren für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen. Anbieter müssen eine Konformitätserklärung abgeben und entsprechende Qualitäts- und Risikomanagementsysteme einführen. Beispiele sind:
Risikogruppe 3: Unannehmbares Risiko
Diese KI-Modelle sind in der EU verboten, da sie eine Bedrohung für die Menschen darstellen. Beispiele umfassen:
Wie geht es mit der KI-Verordnung weiter?
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung nach einer 20-tägigen Frist in Kraft. Die nächsten Schritte sind:
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