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14.05.2025 08:00
Der Streit um die geplante Nutzung eurer Facebook- und Instagram-Beiträge für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Meta geht in die nächste Runde - dieses mal vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Ziel: Das Vorhaben soll im Eilverfahren gestoppt werden, bevor Meta ab dem 27. Mai Fakten schafft.
Was steckt dahinter?
Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 öffentlich sichtbare Beiträge europäischer Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Modelle zu verwenden. Dabei beruft sich das Unternehmen auf ein „berechtigtes Interesse“. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen.
Genau das kritisiert die Verbraucherzentrale NRW scharf. Sie hält Metas Vorgehen für rechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Digital Markets Act. Eine Abmahnung im Vorfeld ließ Meta unbeachtet. Deshalb wird jetzt juristisch nachgelegt.
Die Verbraucherschützer betonen, dass der Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ nicht genügt, um die massenhafte Nutzung persönlicher Inhalte zu rechtfertigen - besonders, wenn auch sensible Daten wie politische Meinungen, Gesundheitsinformationen oder Angaben Minderjähriger betroffen sein könnten. Meta versichert zwar, private Nachrichten und Inhalte Minderjähriger auszuklammern - doch ob das ausreicht, ist fraglich.
Was könnt ihr jetzt tun?
Der Widerspruch ist weiterhin möglich – aber nur bis zum 26. Mai 2025!
Wenn ihr nicht wollt, dass eure Inhalte ab dem 27. Mai für KI-Zwecke genutzt werden, müsst ihr aktiv widersprechen.
So geht’s:
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