8°
07.05.2024 08:00
Vor knapp zwei Wochen öffnete sich die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich einer gemeinsamen Klage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone anzuschließen. Bereits jetzt zeigen mehr als 40.445 Personen Interesse an einer Beteiligung.
Am 23. April gab das Bundesamt für Justiz bekannt, dass die Klage nun aktiviert wurde. Von diesem Zeitpunkt an konnten "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen" ihre Ansprüche geltend machen. Bis zum 30. April hatten laut der Nachrichtenagentur dpa bereits 40.445 potenziell Betroffene dies getan.
Wer sich der Klage anschließen möchte, muss sich auf der Webseite des Justizministeriums in ein Klageregister eintragen. Dies ist noch bis drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung möglich (alle Infos dazu unten in unserem Info-Text).
Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen November beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Grund dafür waren aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrige Preiserhöhungen seitens Vodafone.
Im Frühjahr 2023 begann das Unternehmen, die Preise für alle Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat zu erhöhen. Dies betraf Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), jedoch nicht Internet über Glasfaser (FTTH) oder Mobilfunktarife.
Obwohl Vodafone seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumte, sahen die Verbraucherschützer dies nicht als ausreichend an. Sie argumentierten, dass die Preise für bestehende Verträge nicht einseitig hätten erhöht werden dürfen, ohne eine Verhandlung mit den Kunden.
Vodafone weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die Preisanpassungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens aufgenommen wurden, was die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen habe. Die Preiserhöhungen wurden mit gestiegenen Kosten für Energie und Materialien sowie mit allgemeinen Preissteigerungen begründet.
Dieses Verfahren gegen Vodafone wird als wegweisend für die Wirtschaft angesehen, insbesondere da es eines der ersten Fälle ist, die auf einem Bundesgesetz zu Sammelklagen beruhen. Dieses Gesetz soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen durchzusetzen.
Obwohl es bereits die Musterfeststellungsklage als solches Rechtsmittel in Deutschland gab, wurde das deutsche Recht aufgrund einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen in allen Mitgliedsländern ermöglichte, noch einmal angepasst. Dies führte unter anderem zu verlängerten Fristen, sodass potenziell Betroffene sich deutlich länger einer Sammelklage anschließen können.
Wie kann ich als Betroffene(r) bei der Sammelklage mitmachen?
Ihr könnt euch der Sammelklage anschließen, wenn ihr von Vodafone Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommt und innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung erhalten habt. Euer Vertragspartner könnte sein:
Wichtig: Bevor ihr euch im Klageregister eintragen, prüft zunächst im Klage-Check, ob euer Fall zur Sammelklage passt. Falls ja, tragt euch beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, um euch der Sammelklage anzuschließen.
© 2022 dealbunny.de GmbH & Co. KG. All rights reserved - v1.0.1-c5b24a3-311
07.05.2024 13:37
07.05.2024 14:12