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01.08.2024 08:00
Wenn die Stromrechnung im Briefkasten landet, ist die Freude meist gering. Die steigenden Strompreise tragen dazu bei. Besonders ärgerlich ist es, wenn doppelte Stromrechnungen drohen – was nun viele Verbraucher betrifft.
Betroffen sind Menschen mit digitalen Stromzählern, die bis 2032 die analogen Zähler ersetzen sollen. Dadurch kann eine zweite Rechnung anfallen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Der Grund: Digitale Zähler bringen einen zusätzlichen Vertragspartner – den sogenannten „Messstellenbetreiber“. Dieser ist für die Bereitstellung und Wartung der Zähler verantwortlich und stellt seine Dienstleistungen in Rechnung. Dies geschieht automatisch, so die Verbraucherzentrale. „Sie müssen nichts unterschreiben. Die Vertragsbedingungen finden Sie im Internet, wo der Messstellenbetreiber diese veröffentlichen muss.“
Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle zuständig und bei Problemen rund um den Zähler der richtige Ansprechpartner. Das kann kostenpflichtig sein. „Ob eine zusätzliche Rechnung fällig wird, hängt von der Vertragskonstellation ab.“ Wichtig zu beachten: „Nicht alle Anbieter senken ihren Strompreis, wenn der Messstellenbetreiber den Betrieb abrechnet.“ Das kann die Gesamtkosten erhöhen.
Aber wie teuer ist die Leistung des Messstellenbetreibers? „Die jährlichen Kosten für moderne Messeinrichtungen (digitale Zähler) sind gesetzlich auf maximal 20€ brutto gedeckelt“, so die Verbraucherzentrale. „Für intelligente Messsysteme (Smart Meter) können die Kosten höher liegen.“ Diese Deckelung gilt jedoch nur für grundzuständige Messstellenbetreiber. „Bei anderen Unternehmen kann der Preis frei festgelegt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale weiter.
Grundsätzlich erhalten alle Verbraucher mit einem digitalen Stromzähler eine zusätzliche Rechnung des Messstellenbetreibers.
Es gibt drei Ausnahmen:
So verhindern Verbraucher zu hohe Kosten bei digitalen Stromzählern
In der Regel ist der Messstellenbetreiber der örtliche Netzbetreiber, da dieser gesetzlich der grundzuständige Messstellenbetreiber ist. Verbraucher können aber auch zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln. Der Stromlieferant muss dann eine Rechnung ohne zusätzliche Gebühren für den Messstellenbetrieb anbieten.
Verbraucher müssen einen eigenen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber abschließen und sollten die Kosten vorher genau prüfen. Die Verbraucherzentrale rät auch, beim Ablesen des Stromzählers sorgfältig zu sein.
Außerdem warnt die Verbraucherzentrale vor einer weiteren Gefahr: „Wenn Sie zuvor einen All-In-Vertrag hatten, stellen Sie sicher, dass der Stromlieferant den Messstellenbetrieb nicht weiter abrechnet.“ Der Appell lautet: „Prüfen Sie Ihre Stromrechnung, um doppelte Zahlungen zu vermeiden!“
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