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29.08.2024 08:00
Viele Menschen betrachten die Kreditkarte inzwischen als unverzichtbar in ihrem Portemonnaie. Sie wird nicht nur für Buchungen von Flugreisen oder Mietwagen verwendet, sondern ermöglicht auch sicheres Bezahlen weltweit. Allerdings ist dieser Komfort nicht kostenlos: Für Kreditkarten fällt in der Regel eine jährliche Gebühr an. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) kann diese Gebühr in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Kreditkartengebühren bei beruflicher Nutzung vollständig absetzbar
Wer seine Kreditkarte für berufliche Zwecke einsetzt, kann die Jahresgebühr in der Steuererklärung vollständig absetzen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Diese Ausgaben werden als Werbungskosten berücksichtigt. Allerdings gilt dies nur für Kreditkarten, die ausschließlich beruflich genutzt werden, etwa für die Bezahlung von Fortbildungsseminaren oder den Kauf von Fachliteratur. Wird die Kreditkarte vom Arbeitgeber gestellt, kann die Gebühr jedoch nicht in der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden, da in diesem Fall das Unternehmen die Kosten trägt.
Aufteilung der Ausgaben bei gemischter Nutzung der Kreditkarte
Wenn die Kreditkarte sowohl für berufliche als auch für private Ausgaben genutzt wird, müssen die beruflichen Kostenanteile herausgerechnet werden, erklärt die Lohi. Nur der anteilige Betrag kann dann in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu müssen die entsprechenden Posten auf den Kontoauszügen identifiziert und den beruflichen oder privaten Ausgaben zugeordnet werden. Anschließend wird der berufliche Anteil am Gesamtumsatz berechnet und dieser Prozentsatz auf die Jahresgebühr der Kreditkarte angewendet. Wichtig ist es, alle beruflichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, da das Finanzamt in manchen Fällen Belege anfordert.
Wann lohnt sich die Aufteilung der Ausgaben?
Wenn die gesamten Werbungskosten unter den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230€ fallen, ist eine Aufteilung der Kreditkartengebühren nicht notwendig. Dieser Pauschbetrag stellt eine automatische Steuervergünstigung dar. Übersteigen die Werbungskosten jedoch diesen Betrag, lohnt sich die genaue Überprüfung der Kontoauszüge, da dadurch das zu versteuernde Einkommen reduziert werden kann.
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