(Info) Sicherheitsrisiko Lithium-Akkus: Neue Vorschriften im Flugverkehr

08.05.2025 08:00

(Info) Sicherheitsrisiko Lithium-Akkus: Neue Vorschriften im Flugverkehr


Smartphones, Powerbanks und E-Zigaretten sind aus dem Alltag kaum wegzudenken – auch auf Reisen begleiten sie uns ständig. Was viele jedoch nicht bedenken: Die Akkus dieser Geräte, insbesondere Lithium-Batterien, können bei Beschädigung, Überhitzung oder unsachgemäßem Transport ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Flugzeug darstellen. Aus Sorge vor Bränden verschärfen Fluggesellschaften und Luftfahrtbehörden weltweit zunehmend die Vorschriften.

Akkubetriebene Geräte im Fokus – Mitnahme immer strenger geregelt

Lithium-Batterien gelten zwar als sicher, finden sich aber in nahezu allen elektronischen Alltagsgeräten wie Handys, Laptops, Tablets, Kameras, E-Zigaretten und Powerbanks. Besonders Powerbanks sind auf Langstreckenflügen beliebt, weil sie Geräte lange mit Energie versorgen. Trotzdem kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Bränden an Bord – ausgelöst durch eben diese Batterien.

Ein Feuer im Flugzeug gehört zu den gefährlichsten Szenarien. Deshalb ist es verboten, Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Bricht im Frachtraum ein Feuer aus, lässt es sich kaum bekämpfen. In der Kabine hingegen kann schnell reagiert werden.

So geriet im Januar 2025 eine A321 von Air Busan in Brand – mutmaßlich durch eine Powerbank. Auch ein brennendes Smartphone an Bord eines Passagierflugzeugs sorgte kürzlich für Aufsehen. Als Reaktion darauf haben einige Airlines die Mitnahmevorschriften für Akkus deutlich verschärft.

Neue Mitnahmeregeln bei asiatischen Airlines

Seit dem 1. März 2025 gelten bei Airlines wie Korean Air, China Airlines und Thai Airways strengere Vorgaben. Singapore Airlines führte ab dem 1. April 2025 zusätzlich Kontrollen während des Fluges ein. Die neuen Regeln für Powerbanks lauten:

  • Powerbanks dürfen nicht mit einem Gerät verbunden sein.
  • Sie dürfen während des Fluges nicht aufgeladen werden.
  • Sie müssen in separaten Taschen (am besten aus Plastik) oder mit Isolierband verpackt sein.
  • Powerbanks müssen griffbereit aufbewahrt und dürfen nicht im Gepäckfach verstaut werden.
  • Maximal fünf Powerbanks mit jeweils bis zu 100 Wattstunden (Wh) sind erlaubt.

Wer eine Reise plant, sollte sich frühzeitig bei seiner Fluggesellschaft über die aktuellen Vorschriften informieren – insbesondere, wenn er mit einer asiatischen Airline fliegt. Seit September 2024 ist auch die Flüssigkeitsregelung im Flugverkehr wieder verschärft. Selbst Snacks wie Obst dürfen nicht mehr mit an Bord genommen werden.

Regeln bei Lufthansa, Eurowings und Condor

Deutsche Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings und Condor halten sich weiterhin an die internationalen Vorgaben sowie an die Richtlinien des Luftfahrt-Bundesamts. Powerbanks dürfen im aufgegebenen Gepäck nicht transportiert werden, im Handgepäck hingegen schon – allerdings darf auch hier an Bord nicht geladen werden.

Für Geräte mit Lithium-Batterien gelten folgende Bestimmungen:

  • Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck transportiert werden.
  • Im aufgegebenen Gepäck sind sie zwar erlaubt, aber nicht empfohlen.
  • Maximal drei größere Geräte (z. B. Laptops oder Tablets) dürfen mitgenommen werden.
  • Diese dürfen nicht zusammen mit leicht entflammbaren Stoffen wie Parfüm verstaut werden.
  • Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein (kein Stand-by).
  • Es muss verhindert werden, dass sie sich versehentlich einschalten (z. B. durch deaktivierte Wecker oder Apps).
  • Die Geräte sollten gut geschützt verpackt sein – am besten gepolstert oder in stabilen Taschen.
  • Mehrere Geräte sollten getrennt voneinander verstaut werden, etwa durch Kleidung oder Originalverpackungen.

Für Geräte mit einer Leistung zwischen 100 und 160 Wattstunden ist eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich.

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