(Info) Reform beim Rundfunkbeitrag: Neue Regeln für Millionen von Haushalten

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15.06.2025 09:38

(Info) Reform beim Rundfunkbeitrag: Neue Regeln für Millionen von Haushalten


Der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (ehemals GEZ) steht vor einer umfassenden Reform. Eine erste große Änderung betrifft nun direkt die Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags und damit Millionen Haushalte in Deutschland. Künftig gelten strengere Regeln für die Beitragszahlung, verbunden mit möglichen Zuschlägen bei verspäteter Überweisung.

Was sich ändert: Mehr Eigenverantwortung für Verbraucher

Bisher erhielten Beitragszahler alle 3 Monate eine Zahlungserinnerung. Dieser Service wird nun eingestellt. Stattdessen verschickt der Beitragsservice künftig nur noch einmal pro Jahr eine Mitteilung, dann sind die Haushalte selbst für die fristgerechte Zahlung verantwortlich.

Die Reform zielt darauf ab, die Zahlenden stärker in die Pflicht zu nehmen. Wer seine Beiträge nicht rechtzeitig überweist, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Besonders betroffen sind Haushalte, die kein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben, sie tragen künftig die volle Verantwortung für pünktliche Zahlungen.

Konsequenzen bei verspäteter Zahlung

Kommt die Überweisung nicht rechtzeitig an, wird ohne vorherige Erinnerung ein Festsetzungsbescheid verschickt. Bereits dann fällt ein Säumniszuschlag an - mindestens 8€ oder 1% des offenen Betrags. Weitere Verzögerungen führen zu zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren, Vollstreckungskosten und im schlimmsten Fall sogar Konto- oder Lohnpfändungen. Wer Anspruch darauf hat, zum Beispiel viele Rentner, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Zahlungsmöglichkeiten im Überblick

  • SEPA-Lastschriftverfahren: Die einfachste und sicherste Methode, der Betrag wird automatisch abgebucht. Das Verfahren kann jederzeit widerrufen werden, Erinnerungen sind nicht nötig.
  • Barzahlung: Nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Ablehnung von Kontoanträgen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei einer Landesrundfunkanstalt.
  • Zahlungsrhythmus: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zahlung quartalsweise im Voraus, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Alternativ kann man auf Antrag halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) oder jährlich (zum 1. Januar) zahlen.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Umstellung beginnt am 2. Juni 2025 und wird schrittweise eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Haushalte keine regelmäßigen Zahlungserinnerungen mehr, insbesondere Überweisende müssen ihre Termine künftig selbst im Blick behalten. Es empfiehlt sich daher, Zahlungstermine im Kalender oder per Smartphone-Erinnerung zu notieren.

Fazit: Die Reform bringt mehr Eigenverantwortung, aber auch höhere Risiken bei Versäumnissen. Der Beitragsservice rät daher klar zum SEPA-Lastschriftverfahren, es garantiert fristgerechte Zahlungen und schützt vor unnötigen Zusatzkosten.

tac bunny

15.06.2025 14:27

Die zahlende in die Pflicht, da denke ich ganz anders. Denn das ist eine Zwangs abgebe was nicht demokratisch ist .. so viel zu der GEZ. eintreibern der Nation.

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