(Info) 50% Rabatt auf Amazon Prime für Menschen mit einem Sozialpass oder einer GEZ-Befreiung!

09.12.2024 10:42

(Info) 50% Rabatt auf Amazon Prime für Menschen mit einem Sozialpass oder einer GEZ-Befreiung!


Wenn ihr im Besitz eines aktuellen Bescheids über die Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebühr oder eines Sozialpasses eurer Stadt seid, könnt ihr bei Amazon die Prime-Vorteile für 4,49€ pro Monat statt 8,99€ erhalten.

Dieses Angebot ist auf jeweils 12 Monate ausgelegt. Nach Ablauf dieser 12 Monate muss ein neuer und aktueller Nachweis erbracht werden, da sich eure finanzielle Situation in diesem Zeitraum ändern könnte.

Das Angebot für Personen mit Sozialpass und GEZ-Befreiung scheint keine zeitliche Begrenzung zu haben, sondern erfordert lediglich eine jährliche Vorlage des aktuellsten Nachweises.

Dieses Angebot ist derzeit in folgenden Städten und Kommunen verfügbar:

Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bönnigheim, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankenthal, Frankfurt am Main, Gera, Halle (Saale), Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Köln, Krefeld, Langenfeld, Leipzig, Ludwigsburg, Magdeburg, Mannheim, Miesbach, Mönchengladbach, Mühlheim, München, Münster, Nürnberg, Osnabrück, Pforzheim, Regensburg, Rhede, Rüsselsheim, Salzgitter, Salzkotten, Schwarndorf, Solingen, Stuttgart, Waiblingen, Warnow und Wuppertal.

Bitte beachtet, dass Sozialpässe nur an Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln vergeben werden, was auch für die GEZ-Befreiung gilt. Personen, die derzeit keinen der beiden Nachweise besitzen, sind nicht für diese Aktion berechtigt.

Das Ziel ist es, diejenigen zu unterstützen, die es am dringendsten benötigen, und nicht, dass das Angebot ausgenutzt wird.

Um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen und somit Anspruch auf die Prime-Vergünstigung zu haben, müsst ihr bestimmte Sozialleistungen erhalten. Ebenso können Personen mit einem Sozialpass von diesem Angebot profitieren, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Diese wären:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad von mindestens 50%)
  • Wohngeldempfänger mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien und Personen mit einem Netto-Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (bei 1 Person unter 1080€, bei 2 Personen unter 1480€, bei 3 Personen unter 1710€, …)

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