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08.10.2024 08:00
Ursprünglich war vorgesehen, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung bis 2025 zu gewährleisten. Ein Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) legt jedoch nahe, dass die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung womöglich prekärer ist als angenommen.
Nach einer aktuellen Prognose der Bundesregierung könnte die Pflegeversicherung bereits im Februar zahlungsunfähig werden, falls nicht umgehend gegengesteuert wird. Innerhalb der Ampel-Koalition gibt es deshalb bereits Beratungen darüber, wie ein solcher Engpass abgewendet werden kann.
Eine von den Krankenkassen vorgeschlagene Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte reicht laut Bericht nicht aus. Um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen, wäre eine Anhebung um 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte nötig, heißt es seitens der Regierung.
Der Grund dafür liegt in den politischen Rahmenbedingungen: Nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 wird eine längere Regierungsbildungsphase erwartet, weshalb eine Beitragserhöhung so gestaltet sein muss, dass die Mittel mindestens bis zum Frühjahr 2026 ausreichen. Bereits jetzt warnen auch die Krankenkassen vor einer möglichen Finanzierungslücke.
Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung bei 3,4%. Kinderlose zahlen 4$, für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gelten Ermäßigungen. Eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte würde zusätzlich zu einem erwarteten Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge um 0,7 Prozentpunkte führen. Dies würde zu Beginn des Jahres 2025 den größten Anstieg der Sozialabgaben seit über zwei Jahrzehnten bedeuten.
Auch Rentnerinnen und Rentner wären betroffen. Bei einer Erhöhung auf 3,7% würde beispielsweise eine Rentnerin oder ein Rentner mit Kindern bei einer monatlichen Bruttorente von 1000€ künftig 37€ an die Pflegeversicherung zahlen, statt wie bisher 34€. Kinderlose müssten in diesem Fall 43€ statt der bisherigen 40€ abführen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich an, was zu einem Anstieg der Pflegekosten führt. Die Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass Betroffene selbst entscheiden können, wie und durch wen sie versorgt werden möchten.
Laut Bundesgesundheitsministerium haben Pflegebedürftige die Wahl, entweder professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen oder das Pflegegeld zu nutzen, um damit pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen.
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