(Info) Neues Urteil: Netflix Preiserhöhungen zwischen 2017 und 2022 waren unzulässig - So fordert ihr euer Geld zurück!

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17.05.2025 08:00

(Info) Neues Urteil: Netflix Preiserhöhungen zwischen 2017 und 2022 waren unzulässig - So fordert ihr euer Geld zurück!


Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Netflix seine Preise zwischen 2017 und 2022 auf unrechtmäßige Weise erhöht hat - vor allem ab dem Jahr 2019. Wer damals einem teureren Abo nur per Klick zugestimmt hat, könnte nun Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Ein konkreter Fall, bei dem ein Nutzer Geld von Netflix zurückerhält, sorgt aktuell für viel Aufmerksamkeit. Das Urteil könnte Auswirkungen auf Millionen Kunden haben.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Reicht ein Klick auf „Zustimmen“, um Vertragsänderungen wirksam zu machen? Die Antwort des Gerichts: Nein. Laut Urteil war dieser Klick keine rechtlich wirksame Zustimmung, da kein klares Vertragsangebot vorlag. Auch die Klausel zur Preisanpassung in den Netflix-AGB ist demnach ungültig - sie ermögliche einseitige Preiserhöhungen ohne angemessene Gegenleistung. Verbraucherschützer sehen darin ein „klares Signal“ gegen willkürliche Preisänderungen.

Preiserhöhungen beim Premium-Abo nicht rechtens

Konkret betroffen ist das Premium-Abo von Netflix, dessen Preis von 11,99€ auf 17,99€ monatlich gestiegen war. Der Kläger erhält nun 200€ zurück. Wer seit 2019 ebenfalls zu viel bezahlt hat, kann ebenfalls Rückforderungen geltend machen - zumindest für Beträge, die noch nicht verjährt sind (innerhalb von 3 Jahren). Ein kostenloses Musterschreiben steht dafür zur Verfügung.

Ob Netflix das Urteil akzeptiert, ist noch offen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Streamingdienst widerspricht allerdings der Gerichtsentscheidung und verweist auf andere Urteile mit abweichender Bewertung. Für betroffene Nutzer gilt jetzt: Ansprüche prüfen, Musterschreiben nutzen und möglicherweise Geld zurückfordern.

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