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13.04.2025 08:00
Camping liegt weiterhin im Trend – vor allem bei Urlauben im eigenen Land. Doch wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, muss künftig neue Vorschriften beachten: Ab dem 19. Juni 2025 wird die Überprüfung der Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben.
Gasprüfung wird Pflicht – neue Vorschrift in der StVZO
Wie der ADAC mitteilt, betrifft die Änderung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle Wohnmobile und Wohnwagen, die mit Flüssiggasanlagen ausgestattet sind. Diese Anlagen werden häufig für Kühlschränke, Kochstellen oder Heizungen verwendet. Da bei technischen Mängeln erhebliche Unfallgefahren durch ausströmendes Gas bestehen, ist künftig eine regelmäßige Prüfung durch zertifizierte Fachkräfte Pflicht.
Frist bis Juni 2025 – danach drohen Bußgelder
Wer seine Gasanlage bislang noch nicht prüfen ließ, hat bis zum 19. Juni 2025 Zeit. Ab diesem Datum wird der Nachweis verpflichtend. Eine versäumte Prüfung kann ein Bußgeld zwischen 15 und 60€ nach sich ziehen – abhängig davon, wie lange die Pflicht bereits ignoriert wurde.
Wichtige Fakten zur Gasprüfung im Überblick:
Wer darf prüfen? Anerkannte Sachkundige oder unabhängige Prüfstellen
Wie lange dauert es? Etwa 20 bis 45 Minuten
Was kostet es? Je nach Region und Anbieter zwischen 40 und 80€
Wie oft? Alle 2Jahre
Wichtig: Die Gasprüfung ist nicht Teil der regulären Hauptuntersuchung und muss separat durchgeführt werden. Das Prüfprotokoll muss außerdem stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
Verkehrssicherheit nicht nur bei Gas wichtig
Auch der Auto Club Europa (ACE) mahnt zur regelmäßigen Wartung von Freizeitfahrzeugen. Wer den Camper nach der Winterpause nicht gründlich kontrolliert, riskiert Sicherheitsmängel und Pannen. Besonders wichtig sind die Überprüfung von Dichtungen, Batterien, Elektrik und Reifen. Betont wird: "Nur wer sein Fahrzeug regelmäßig prüft, ist wirklich sicher unterwegs – und vermeidet Ärger bei Kontrollen."
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