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25.12.2023 07:40
Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Einwegplastikflaschen für Milch und Milchmix-Getränke einer neuen Pfandregelung. Bislang waren diese Flaschen pfandfrei, jedoch ändert sich dies nun durch die Novelle des Verpackungsgesetzes. Künftig wird für jede Flasche ein Pfandbetrag von 25 Cent erhoben. Um das Pfand zurückzuerhalten, müssen Verbraucher die leeren Flaschen in Leergutautomaten einwerfen. Ein Wegwerfen in die gelbe Tonne oder den gelben Sack führt nicht zur Rückerstattung des Pfands - was natürlich klar sein sollte...
Neben der Pfandregelung gibt es im Jahr 2024 weitere Änderungen, darunter Mindestlohn, E-Rezept, Ladekabel, Pfand und Heizungsgesetz (wir berichteten). Viele dieser Änderungen betreffen den Alltag der Menschen in Deutschland, doch nur wenige sind beim üblichen Supermarkteinkauf relevant. Die neue Pfandregelung führt dazu, dass Kunden für Einwegflaschen von Milch, Milchmischgetränken mit einem Milchanteil von mindestens 50% und anderen trinkbaren Milcherzeugnissen an der Kasse höhere Preise zahlen müssen.
Zu den von der neuen Pfandregelung betroffenen Produkten gehören Milch, Milchmischgetränke, Kefir, Kakao-Drinks, Ayran und Trinkjoghurt. Beliebte Milch-Drinks verschiedener Geschmacksrichtungen von Unternehmen wie Müller fallen ebenfalls darunter, ebenso wie verschiedene Milchkaffee-Getränke. Milch und Milchgetränke in Kartonverpackungen sind von der Pfandregelung ausgenommen.
Bereits seit der letzten Erweiterung der Einwegpfandpflicht im Jahr 2022 gelten Pfandpflichten für Getränkedosen und die meisten Kunststoffgetränkeflaschen. Ausnahmen für Wein oder Saft wurden dabei reduziert. Lediglich für Milch und Milchprodukte in Einwegflaschen gab es eine längere Übergangsfrist, die jedoch am 31. Dezember 2023 endet.
In Zukunft werden Einwegflaschen mit Milch- oder Milchmix-Inhalt das Symbol der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) tragen, bestehend aus einer stilisierten Flasche, einer Dose und einem geschwungenen Pfeil. Um nicht gekennzeichnete Restbestände von Milchgetränken zum Stichtag 1. Januar 2024 zu vermeiden, dürfen Händler diese wahrscheinlich noch eine gewisse Zeit lang verkaufen.
Obwohl die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den neuen Pfandregelungen auch für Milchgetränke eine "große Vereinfachung" sieht, äußern Hersteller Bedenken hinsichtlich möglicher Hygienerisiken durch Milchreste in Pfandflaschen.
Die Ausweitung der Pfandregeln erfolgt im Bestreben, die Umweltverschmutzung durch Kunststoff zu reduzieren und Rohstoffe einzusparen. Ab dem 3. Juli 2024 sind lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten, was Einweg-PET-Flaschen und Saftkartons betrifft.
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