(Info) Neue Betrugsmasche: "Klarna Lastschriftmandat erneuern" - Auf diese eMail solltet ihr nicht antworten!

30.05.2024 08:11

(Info) Neue Betrugsmasche: "Klarna Lastschriftmandat erneuern" - Auf diese eMail solltet ihr nicht antworten!

Mit dem Bezahldienst Klarna könnt ihr Rechnungen bequem online begleichen. Dafür muss die Anwendung mit eurem Konto verbunden sein. Eine Aufforderung zur Erneuerung des Lastschriftmandats, die ihr momentan per Mail erhaltet, wirkt daher zunächst nicht ungewöhnlich.

Allerdings stammt die Nachricht mit dem Betreff "Lastschriftmandat erneuern" nicht von Klarna, sondern von Cyberkriminellen. Die Phishing-Mail zielt darauf ab, eure Zahlungsinformationen und somit euer Geld zu stehlen.

Im Text behaupten die Betrüger, dass euer Lastschriftmandat bereits seit dem 11. April 2024 abgelaufen sei. Um weiterhin mit Klarna bezahlen zu können, sei eine sofortige Erneuerung des Mandats erforderlich. Andernfalls könnten Gebühren für eine Rücklastschrift anfallen.

Ein Link mit der Aufschrift "Erneuern" führt euch angeblich durch den notwendigen Vorgang. Dazu sei lediglich das Einloggen mit euren Daten erforderlich und der Prozess sei in 5 Minuten abgeschlossen. Der Link sei jedoch nur 48 Stunden lang gültig.

Ihr solltet dieser Aufforderung unter keinen Umständen nachkommen. Laut der Verbraucherzentrale führt der Link auf eine gefälschte Klarna-Seite. Meldet ihr euch dort an, gelangen die Betrüger automatisch in den Besitz eurer Logindaten, wodurch sie problemlos Zahlungen in eurem Namen durchführen können.

Trotz persönlicher Anrede könnt ihr schnell erkennen, dass es sich um einen Phishing-Versuch handelt. Der Druck durch eine Frist und die Absenderadresse sind klare Hinweise. Die Mail sollte ungelesen im Spam-Ordner landen. Wir empfehlen zudem, die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Klarna zu aktivieren, um die Sicherheit eures Kontos zu erhöhen.

gecko

30.05.2024 09:38

Seit wann soll man nur mit Online-Banking Login Daten eine Überweisung ausführen können? Wir haben nicht mehr 2004 und selbst da gabs Tan-Listen.
Mario
Redakteur

30.05.2024 09:39

Naja, für Zahlungen bis 30€ braucht man bei diversen Banken z.b. keine TAN oder ähnliches...
huckybear

30.05.2024 10:48

??? Seit dem 14. September 2019 ist die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie „PSD2“ in Kraft getreten, welche die 2FA verpflichtend vorschreibt. Von nun unterliegen also alle Online-Banken oder Banken, welche ihren Kund:innen die Möglichkeit zur Nutzung von Online Banking bieten, der Pflicht, das Online Banking durch die Abfrage von zwei Faktoren abzusichern.

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