0°
27.03.2025 08:00
Die Mietpreise steigen kontinuierlich, sodass es in vielen deutschen Städten zunehmend schwieriger wird, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies betrifft auch Empfänger von Sozialleistungen, deren Miete zwar übernommen wird, jedoch nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Ein Gericht entschied jedoch, dass diese Begrenzung nicht uneingeschränkt gilt. In bestimmten Fällen muss für Sozialwohnungen, die für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen sind, auch eine höhere Miete übernommen werden.
Gericht hebt starre Mietgrenzen auf
Ein Urteil des Sozialgerichts bezieht sich auf einen Fall aus Berlin, der fast ein Jahrzehnt zurückliegt. Eine Bürgergeldempfängerin lebte dort in einer Sozialwohnung mit einer monatlichen Miete von 640€. Das zuständige Jobcenter hielt jedoch nur 480€ für angemessen. Dieser Richtwert basierte auf behördlichen Vorgaben, die sich an den durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment orientieren. Dadurch entstand eine Differenz von 160€, die von der Betroffenen selbst getragen werden musste.
Das Jobcenter argumentierte, dass in Berlin genügend Wohnungen verfügbar seien, die den festgelegten Mietrahmen nicht überschreiten. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung und verwies auf die wachsende Wohnungsnot in Deutschland. Eine Erhebung der Senatsverwaltung ergab, dass rund 76.000 Haushalte mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert sind, da ihre Miete die festgelegte Grenze übersteigt.
Sozialwohnungen: Keine pauschalen Mietobergrenzen
Das Gericht kritisierte zudem, dass die festgelegten Werte nicht mit der tatsächlichen Marktlage übereinstimmen. Dass es Sozialwohnungen gibt, bedeutet nicht automatisch, dass diese auch verfügbar sind. Aufgrund der angespannten Wohnsituation entschied das Gericht, dass eine starre Mietobergrenze in solchen Fällen nicht gerechtfertigt sei. Später wurde dieses Urteil auch vom Landgericht bestätigt. Das bedeutet: Ist kein günstigerer Wohnraum verfügbar, müssen auch höhere Mietkosten für eine Sozialwohnung übernommen werden.
Sozialhilfeempfänger können die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen. Wenn sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten und keine eigenen Immobilien besitzen, kann ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden, um eine Sozialwohnung zu beantragen. Dabei richtet sich sowohl die zulässige Miete als auch die Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Kategorie:
© 2022 dealbunny.de GmbH & Co. KG. All rights reserved - v1.0.1-c5b24a3-311
27.03.2025 14:13
27.03.2025 15:53