(Info) Kinderzuschlag: Was ist der Kinderzuschlag? Wer bekommt ihn und was sind die Voraussetzungen?

12.02.2024 08:00

(Info) Kinderzuschlag: Was ist der Kinderzuschlag? Wer bekommt ihn und was sind die Voraussetzungen?


Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Unterstützung, die für Familien mit niedrigem Einkommen gedacht ist und zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Sein Zweck besteht darin sicherzustellen, dass arbeitende Eltern mit geringem Einkommen kein zusätzliches Bürgergeld beantragen müssen, wenn ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die Bedürfnisse ihrer Familie zu decken.

Im Jahr 2024 wurde der Kinderzuschlag erneut erhöht, was bedeutet, dass es für einkommensschwache Familien nun noch vorteilhafter ist, ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.

Der Kinderzuschlag ist eine Form der Sozialleistung, die dazu beiträgt, Kinderarmut zu verhindern. Er kann von Familien mit niedrigem Einkommen beantragt werden und wird am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt. In der Regel wird der Kinderzuschlag von der Familienkasse für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt und muss anschließend erneut beantragt werden.

Die Höhe des Kinderzuschlags betrug bis 2023 maximal 250€ pro Monat und wurde seit 2024 auf bis zu 292€ pro Monat erhöht. Je nach Einkommen der Eltern können somit bis zu 542€ Kindergeld plus Kinderzuschlag pro Kind möglich sein. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags hängt jedoch vom tatsächlichen Einkommen der Eltern ab und wird individuell festgelegt.

Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alleinerziehende müssen mindestens 600€ brutto pro Monat verdienen.
  • Bei zusammenlebenden Paaren muss das Einkommen mindestens 900€ brutto betragen.
  • Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben und jünger als 25 Jahre sein.
  • Das Kind darf weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
  • Der Antragsteller muss Kindergeld erhalten.
  • Das Einkommen, zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld, muss ausreichend hoch sein, um den Lebensunterhalt zu decken.
  • Die Vermögensfreigrenze liegt bei 55.000€ für 2 Personen im Haushalt und 15.000€ für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse beantragt werden und erfordert neben dem Antragsformular entsprechende Unterlagen wie Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensnachweise und Nachweise über Unterhalts- und Unterkunftskosten.

Wohngeld kann gemeinsam mit dem Kinderzuschlag bezogen werden, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Allerdings ist eine Kombination mit Bürgergeld nicht möglich, da das Bürgergeld bereits Leistungen für Kinder enthält.

Was den Sofortzuschlag, Kinderbonus, Kinderfreizeitbonus und die geplante Kindergrundsicherung betrifft:

  • Der Sofortzuschlag in Höhe von 20€, der im Jahr 2022 eingeführt wurde, ist bereits im neuen Höchstbetrag von 292€ enthalten.
  • Es gibt im Jahr 2024 keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus gemäß der aktuellen Gesetzeslage, obwohl dies derzeit oft in den sozialen Medien behauptet wird.
  • Die geplante Kindergrundsicherung wird 2024 noch nicht eingeführt, aber der Kinderzuschlag könnte ab 2025 in die Kindergrundsicherung integriert werden.
JT75

12.02.2024 17:22

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.
Mario
Redakteur

12.02.2024 19:26

Stimmt, danke, guter Ansatz für weitere Infos =)

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