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12.02.2024 08:00
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Unterstützung, die für Familien mit niedrigem Einkommen gedacht ist und zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Sein Zweck besteht darin sicherzustellen, dass arbeitende Eltern mit geringem Einkommen kein zusätzliches Bürgergeld beantragen müssen, wenn ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die Bedürfnisse ihrer Familie zu decken.
Im Jahr 2024 wurde der Kinderzuschlag erneut erhöht, was bedeutet, dass es für einkommensschwache Familien nun noch vorteilhafter ist, ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.
Der Kinderzuschlag ist eine Form der Sozialleistung, die dazu beiträgt, Kinderarmut zu verhindern. Er kann von Familien mit niedrigem Einkommen beantragt werden und wird am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt. In der Regel wird der Kinderzuschlag von der Familienkasse für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt und muss anschließend erneut beantragt werden.
Die Höhe des Kinderzuschlags betrug bis 2023 maximal 250€ pro Monat und wurde seit 2024 auf bis zu 292€ pro Monat erhöht. Je nach Einkommen der Eltern können somit bis zu 542€ Kindergeld plus Kinderzuschlag pro Kind möglich sein. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags hängt jedoch vom tatsächlichen Einkommen der Eltern ab und wird individuell festgelegt.
Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse beantragt werden und erfordert neben dem Antragsformular entsprechende Unterlagen wie Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensnachweise und Nachweise über Unterhalts- und Unterkunftskosten.
Wohngeld kann gemeinsam mit dem Kinderzuschlag bezogen werden, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Allerdings ist eine Kombination mit Bürgergeld nicht möglich, da das Bürgergeld bereits Leistungen für Kinder enthält.
Was den Sofortzuschlag, Kinderbonus, Kinderfreizeitbonus und die geplante Kindergrundsicherung betrifft:
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