0°
24.03.2025 08:00
Müssen Eltern ihr krankes Kind zu Hause betreuen und können in dieser Zeit nicht arbeiten, springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Diese Zahlung ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und muss daher in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Doch wo genau wird das Kinderkrankengeld eingetragen, und welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus?
Ist das Kinderkrankengeld steuerpflichtig?
Das Kinderkrankengeld selbst ist steuerfrei, allerdings erhöht es durch den Progressionsvorbehalt das zu versteuernde Einkommen. Dadurch kann sich der Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen, was unter Umständen zu einer höheren Steuerlast führt.
Wo wird das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angegeben?
Das Kinderkrankengeld wird auf Seite 2 des Mantelbogens unter der Kategorie „Einkommensersatzleistungen“ eingetragen. Dazu zählen auch weitere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
Wie erfahre ich die Höhe meines Kinderkrankengeldes?
Die Krankenkasse stellt Eltern automatisch eine Bescheinigung über die ausgezahlte Summe für das Finanzamt aus. Zusätzlich werden diese Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt, das sie maschinell abgleicht. Daher sollten die Angaben in der Steuererklärung mit den übermittelten Daten exakt übereinstimmen.
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
Eltern, die mehr als 410€ im Jahr an Kinderkrankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen erhalten, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Trotz der Steuerfreiheit des Kinderkrankengeldes kann der Progressionsvorbehalt eine Steuernachzahlung nach sich ziehen. Achtet darauf, alle relevanten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten.
Kategorie:
© 2022 dealbunny.de GmbH & Co. KG. All rights reserved - v1.0.1-84354ba-326