(Info) KfZ-Steuer: Kommt bald die Steuerbefreiung für E-Fuel-Autos?

25.10.2024 08:33

(Info) KfZ-Steuer: Kommt bald die Steuerbefreiung für E-Fuel-Autos?


Die Attraktivität von Elektroautos ist in den letzten Monaten zurückgegangen. Hauptgrund dafür ist das unerwartete Ende der staatlichen Subventionen, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs einen Umweltbonus boten. Seit Ende 2023 gibt es diese Unterstützung nicht mehr, was den finanziellen Anreiz für den Kauf eines Elektroautos im Vergleich zu einem Verbrenner deutlich reduziert hat. Zwar erholten sich die Verkaufszahlen im Herbst 2024 etwas, jedoch plant die Bundesregierung, alternative Maßnahmen zu ergreifen.

Elektroautobesitzer profitieren derzeit von einer Steuervergünstigung, denn sie sind von der Kfz-Steuer befreit – allerdings nur befristet. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) aus dem Jahr 2002 gewährt diese Befreiung bis zum 31. Dezember 2030. Diese Regelung soll als Anreiz dienen, um den Umstieg von herkömmlichen Fahrzeugen auf Elektroautos zu fördern.

In Zukunft sollen neben Elektroautos auch Fahrzeuge gefördert werden, die mit E-Fuels betrieben werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vom Anfang Oktober hervor, der unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen“ oder kurz „E-Fuels-only-Gesetz“ bekannt ist.

Was sind E-Fuels?

E-Fuels sind Kraftstoffe, die aus Wasserstoff und CO₂ unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt werden. Dazu gehört auch der HVO-Kraftstoff (Hydriertes Pflanzenöl), der vorwiegend aus Abfallprodukten wie gebrauchten Speiseölen und Fettresten gewonnen wird. E-Fuels sind umweltfreundlicher und sollen zur Reduzierung der Klimabelastung beitragen. Langfristig ist das Ziel, dass alle Fahrzeuge mit E-Fuels betrieben werden können.

Heißt das, dass künftig jedes Auto, das nur mit E-Fuels fährt, steuerlich begünstigt wird? Der ADAC meint, theoretisch könnten alle Autos auf E-Fuels umsteigen, da diese die gleichen chemischen Eigenschaften wie herkömmliche Kraftstoffe haben. Doch so einfach ist es nicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, nur Fahrzeuge zu berücksichtigen, die „ausschließlich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen“ betrieben werden können, also solche, die auf E-Fuels angewiesen sind.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz soll daher um eine entsprechende Befreiungsregelung ergänzt werden. Es wird allerdings noch einige Jahre dauern, bis E-Fuel-Fahrzeuge ebenfalls steuerlich gefördert werden können, da diese derzeit noch nicht am Markt verfügbar sind. Laut Entwurf soll die Steuerbefreiung für Fahrzeuge gelten, die erstmals zwischen dem 1. Januar 2030 und dem 31. Dezember 2039 zugelassen werden. Die Befreiung wird für eine Dauer von 10 Jahren gewährt, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2042.

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