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24.06.2024 08:00
Der Monatswechsel naht und bringt neue Gesetze und Änderungen für Verbraucher in Deutschland mit sich. Eine bedeutende Neuerung betrifft das Energiewirtschaftsgesetz: Ab dem 1. Juli 2024 wird die Gasspeicherumlage von derzeit 1,86€ auf 2,50€ pro Megawattstunde angehoben. Dies teilte die Trading Hub Europe GmbH (THE), die für das Marktgebiet im deutschen Gasmarkt verantwortlich ist, Ende Mai mit. Verbraucher sollten schnell handeln, um mögliche Einsparungen zu erzielen.
Die Umlage wurde 2022 aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf den Energiemarkt zunächst in Höhe von 0,59€ pro Megawattstunde eingeführt. Damals hatte die Regierung Mindestfüllmengen festgelegt, um ausreichende Gasreserven insbesondere für den Winter sicherzustellen.
Die THE begründete die aktuelle Erhöhung damit, dass 2022 zum Auffüllen der Speicher Gas zu hohen Preisen eingekauft werden musste, welches später zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft wurde. Dies sei unter anderem auf den rückläufigen Gasverbrauch in Deutschland zurückzuführen.
Die Entwicklung der Gasspeicherumlage (netto) im Überblick:
Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich festgesetzt. Der neue Preis gilt bis Ende 2024, danach erfolgt eine erneute Festsetzung. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage jährliche Mehrkosten von 50€, verglichen mit den bisherigen 37€. Zusätzlich fällt die Mehrwertsteuer an.
Da diese Änderungen bei alten Verträgen nur geringe Kosten verursachen, bleiben diese wie geplant bestehen, um das Kündigungsrecht wegen Vertragsänderung nicht auszulösen. Verbraucher, die sparen möchten oder ohnehin einen Anbieterwechsel planen, sollten dies bald in Angriff nehmen. Es ist zu erwarten, dass die höhere Gasspeicherumlage in neuen Verträgen berücksichtigt wird.
Angesichts der Erhöhung der Gasspeicherumlage und der bereits gestiegenen Mehrwertsteuer wird es Verbrauchern empfohlen, ihre Gasverträge zu überprüfen und mögliche Einsparungen durch einen Anbieterwechsel zu nutzen. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.
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