0°
17.02.2024 08:36
Eine der größten Umtauschaktionen Deutschlands ist derzeit im Gange, bei der alte Führerscheine gegen neue nach EU-Standard ausgetauscht werden müssen. Aufgrund der enormen Anzahl von 43 Millionen Dokumenten erfolgt der Umtausch nicht simultan, sondern über Jahre verteilt und gestaffelt nach Geburtsjahrgängen, jeweils mit festgelegten Fristen. Verpasst man diese Fristen, sind Konsequenzen zu erwarten.
Die Umtauschpflicht betrifft die grauen und lachsfarbenen "Lappen", die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, sowie die Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden.
Es existiert eine Übersicht, die anzeigt, bis wann die verschiedenen Führerscheinkategorien umgetauscht sein müssen:
Die Umtauschfrist für eine große Altersgruppe endete am 19. Januar 2024. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, mussten bis zu diesem Datum einen neuen EU-Führerschein erhalten. Einige Gebiete in Nordrhein-Westfalen haben jedoch aufgrund eines Hackerangriffs auf Verwaltungen die Umtauschfrist verlängert.
Wer weiterhin mit einem veralteten Führerschein fährt, riskiert Probleme. Bei einer Kontrolle kann die Polizei eine Verwarnung aussprechen und ein Bußgeld von 10€ verhängen, wenn ein abgelaufener Führerschein vorgelegt wird. Im Ausland kann die Verwendung eines falschen Führerscheins zu größeren Komplikationen führen als in Deutschland.
Der Umtausch des Führerscheins ist zwar nicht besonders kompliziert, er erfordert jedoch aktives Handeln von jedem Einzelnen. Man muss persönlich zur Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes gehen und einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen.
Hierfür werden benötigt:
Die Kosten für den neuen EU-Führerschein variieren je nach Ort zwischen 25€ und etwas über 30€. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins vor der festgelegten Frist ist jederzeit möglich. Bei diesem Umtausch wird lediglich der Führerschein ausgetauscht, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Wer aus nostalgischen Gründen seinen alten Führerschein behalten möchte, darf dies tun. Allerdings wird er vorher beim Amt entwertet und ist dann kein gültiges Dokument mehr.
Kategorie:
© 2022 dealbunny.de GmbH & Co. KG. All rights reserved - v1.0.1-c5b24a3-311
18.02.2024 09:37