(Info) FTI-Insolvenz: Betroffene Kunden sollen bis Herbst entschädigt werden

17.07.2024 08:00

(Info) FTI-Insolvenz: Betroffene Kunden sollen bis Herbst entschädigt werden


Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI warten viele Urlauber auf ihre Entschädigung. Das Unternehmen hat angekündigt, dass die meisten Rückerstattungen bis zum Herbst erfolgen sollen. Allerdings sind nur Pauschalreisende durch den Sicherungsfonds abgesichert, der für die Auszahlungen zuständig ist.

FTI, der bislang drittgrößte deutsche Reiseveranstalter nach TUI und DER Touristik, meldete Anfang Juni 2024 Insolvenz an und stornierte alle bereits gebuchten Reisen. Auch Unternehmen der FTI Group: FTI Touristik GmbH, 5vorFlug, BigXtra GmbH sowie die Mietwagenmarken DriveFTI und Cars and Camper sind von der Insolvenz betroffen. Kunden konnten Reisen über Reisebüros, die Websites der genannten Marken, den Reisesender Sonnenklar TV, das Vergleichsportal Check24, Ab-In-den-Urlaub oder HolidayCheck buchen.

Die Rückerstattungen sollen bald beginnen. Eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds bestätigte: „Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein. Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.“ Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte sie nicht.

Nach Analyse der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens wurden insgesamt 250.000 Pauschalreisen storniert. Zudem waren 60.000 Pauschalreisende bereits mit FTI im Urlaub, als die Insolvenz eintrat. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um ihre Reisen fortzusetzen, könnten ebenfalls erstattet werden. Der Fonds machte auf Nachfrage keine Angaben zur Höhe der insgesamt fälligen Entschädigungssumme.

Für den Erstattungsprozess benötigen die Reisenden den Sicherungsschein, auf dem der Versicherer und die Versicherungsnummer vermerkt sind. Jede Pauschalreise beinhaltet einen solchen Schein – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wird empfohlen, dass Betroffene sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen, um herauszufinden, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds nur für Pauschalreisende haftet. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.

Wer eine Pauschalreise bucht, ist in der Regel immer auf der sicheren Seite. Dennoch kann sich die Erstattung verzögern, da der Deutsche Reisesicherungsfonds zunächst die Kundendaten von FTI erhalten muss, um die Rückzahlungen an die Reisenden vorzunehmen.

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