(Info) Frist-Änderung bei der Steuererklärung – Welches Datum gilt nun?

06.08.2024 08:00

(Info) Frist-Änderung bei der Steuererklärung – Welches Datum gilt nun?


Die Steuererklärung mag zwar mühsam sein, aber für viele Deutsche kann sie sich lohnen. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass Steuerzahler im Durchschnitt eine Rückerstattung von 1063€ erhielten. Noch besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt einzureichen, da für die Abgabe der Steuererklärung 2023 eine geänderte Frist gilt. Grund dafür ist die Corona-Pandemie.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch spürbar, auch bei der Einreichung der Steuererklärung: Die Fristen wurden verlängert. Dennoch muss die Steuererklärung bis zu einem bestimmten Stichtag beim Finanzamt eingereicht werden.

Normalerweise gelten jedes Jahr die gleichen Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. In der Regel müssen Deutsche, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Demnach hätten Arbeitnehmer ihre Steuererklärung für 2023 eigentlich bis zum 31. Juli 2024 abgeben müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist jedoch geändert. Laut der Finanzverwaltung NRW haben die Deutschen ausnahmsweise bis zum 2. September Zeit.

In einem speziellen Fall hat man sogar noch mehr Zeit: Wer einen Steuerberater beauftragt, hat normalerweise bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres Zeit. Auch diese Frist wurde verlängert. Die Steuererklärung für 2023 kann somit bis zum 2. Juni 2025 eingereicht werden.

Nicht alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Trotzdem kann es sich lohnen, insbesondere wenn Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren. Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung ist man nicht an die knappen Fristen gebunden, sondern hat 4 Jahre Zeit, diese nach Ablauf des betreffenden Jahres einzureichen.

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