(Info) EU-Führerscheinreform 2024: Um diese Themen / Änderungen geht es

09.07.2024 08:00

(Info) EU-Führerscheinreform 2024: Um diese Themen / Änderungen geht es


Die EU entwickelt derzeit die 4. Führerscheinrichtlinie mit dem Ziel, die Unfallzahlen deutlich zu reduzieren. Über die Positionen des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde viel diskutiert. Am 28. Februar 2024 hat das EU-Parlament über seine endgültige Position abgestimmt und dabei mehrheitlich obligatorische Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren abgelehnt.

Im März 2023 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Neben den Positionen des Ministerrats und des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments war auch der Kommissionsvorschlag Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Am 28. Februar 2024 hat sich das EU-Parlament unter anderem zu folgenden Themen geäußert:

Fahrtauglichkeits-Checks

Nach dem Entwurf der Richtlinie sollten Führerscheine für Personen ab 70 Jahren auf maximal fünf Jahre befristet werden, um Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse leichter einführen zu können. Der Verkehrsausschuss forderte verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle bei Erwerb, Umtausch und Verlängerung des Führerscheins, was das EU-Parlament mehrheitlich ablehnte.

Stattdessen soll jeder EU-Mitgliedstaat zukünftig selbst entscheiden, ob die Antragstellenden ihre Fahrtauglichkeit bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins selbst beurteilen dürfen oder ob sie von einem Arzt auf ausreichendes Sehvermögen und bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankungen überprüft werden.

Fristen für Führerscheine

Führerscheine für Motorräder und Autos sollen mindestens 15 Jahre und für Lastkraftwagen und Busse fünf Jahre gültig sein. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Menschen wurde abgelehnt, um das Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. Das Parlament sprach sich damit klar gegen eine Diskriminierung von Senioren aus.

Digitaler Führerschein

Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eingeführt werden: Bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung soll die entsprechende App auf dem Smartphone ausreichen. Der Scheckkarten-Führerschein bleibt erhalten, kann aber mit einem QR-Code anstelle des heutigen Chips fälschungssicherer gemacht werden.

Probezeit und Fahranfänger

Bisher wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerschein "auf Probe" erteilt. Bei den Klassen AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³, bis 45 km/h), L und T (land- und forstwirtschaftliche Führerscheine) gibt es keine Probezeit. Das EU-Parlament hat nun eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren beschlossen. Fahranfänger, die während der Probezeit einen weiteren Führerschein erwerben, sollen die Restprobezeit der ersten Klasse behalten, die jedoch mindestens sechs Monate betragen muss.

Während der Probezeit sollen europaweit strengere Vorschriften und Strafen gelten, etwa für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Mitgliedstaaten dürfen zusätzliche strengere Vorschriften erlassen.

Begleitetes Fahren ab 17 (B17)

Der Pkw-Führerschein (Klasse B) kann in Deutschland bereits mit 17 Jahren erworben werden. Nun soll eine EU-weite Regelung des begleiteten Fahrens für die Klassen B, C und C1 eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch strengere Bedingungen und Vorschriften festlegen, sodass es weiterhin Unterschiede in der EU geben wird.

Klasse B: Gewichtsgrenze

Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz. Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden. Das EU-Parlament möchte die Gewichtsgrenzen für Personen, die die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen, ändern:

  • Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen soll die Gewichtsgrenze auf 4250 kg erhöht werden.
  • Für andere Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zGM bei alternativen Antriebsarten auf 4250 kg erhöhen.
  • Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (acht Sitzplätze plus Fahrer) soll ein Gespann mit einer zulässigen Masse von bis zu 5000 kg erlaubt sein, wenn der Anhänger maximal 750 kg wiegt.

Lkw und Bus: Mindestalter

Derzeit kann in Deutschland die Klasse C für Lkw erst mit 21 Jahren und die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, sollen bereits 18-Jährige einen Lkw- oder Busführerschein (für bis zu 16 Fahrgäste) erwerben dürfen, wenn sie einen Befähigungsnachweis haben. Auch 17-Jährige sollen die Lkw-Fahrerlaubnis erwerben können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden.

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