(Info) Erbe ausschlagen: Warum es sich lohnen kann – und welche Alternativen gibt es?

30.06.2024 13:50

(Info) Erbe ausschlagen: Warum es sich lohnen kann – und welche Alternativen gibt es?


Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Erbe immer bedeutet, dass erhebliche Geldsummen oder sogar Immobilien an die Hinterbliebenen weitergegeben werden. Tatsächlich können auch Schulden Teil des Erbes sein, die jedoch abgelehnt werden können.

Das Erbe umfasst sowohl das positive Vermögen als auch die Schulden der Verstorbenen. Laut Verbraucherzentrale sollten die Hinterbliebenen nach dem Tod des Erblassers so schnell wie möglich einen Überblick über die finanzielle Situation gewinnen. Da ein Erbe nur innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall abgelehnt werden kann, sollten Konten und vorhandene Dokumente sofort überprüft werden, auch wenn dies in dieser schwierigen Situation belastend ist.

Die Erbsituation wird besonders problematisch, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Liegt ein Testament vor, erhalten die Erben einen Brief vom Nachlassgericht, ab dem die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung beginnt. Ohne Testament beginnt die Frist mit dem Tod des Erblassers.

Hat der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt, beträgt die Frist zur Erbausschlagung 6 Monate. Rechtsexperten empfehlen generell, ein Erbe abzulehnen, wenn die Schulden das positive Vermögen übersteigen. Schulden erben muss niemand: So kann ein Erbe abgelehnt werden

Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben die Hinterbliebenen zwei Möglichkeiten, das Erbe abzulehnen. Sie können entweder persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und die Ablehnung erklären oder zum Amtsgericht gehen – in beiden Fällen fällt eine Gerichtsgebühr an. Alternativ kann ein Notar eine notarielle Erklärung zur Erbausschlagung erstellen, was etwa 30€ kostet. Es ist wichtig zu wissen, dass die Entscheidung, das Erbe abzulehnen, unwiderruflich ist. Das Erbe wird dann an den nächsten Erben weitergegeben.

Wer das Erbe trotz Schulden annehmen möchte, kann Maßnahmen ergreifen, um nicht auf seine eigenen Ersparnisse zurückgreifen zu müssen, so das Bundesministerium der Justiz. Es ist möglich, die Haftung für die geerbten Schulden auf das Erbe zu beschränken. So können Gläubiger des Verstorbenen nicht auf das Vermögen des Erben zugreifen. Diese Methode, bekannt als Nachlassverwaltung, muss beim Nachlassgericht beantragt werden und ist besonders geeignet, wenn die Erbsituation unübersichtlich erscheint. Nachlassverwaltung als Option im Erbfall

Eine Nachlassverwaltung kann sogar bis zu 2 Jahre nach dem Erbfall beantragt werden. Sollte erst später festgestellt werden, dass Gläubiger existieren, bleibt diese Möglichkeit bestehen. Das Nachlassinsolvenzverfahren wird als letzte Option gesehen. Es kommt zum Einsatz, wenn das Erbe angetreten wird, sich aber später als verschuldet herausstellt. Auch hierbei wird die Haftung für die Schulden auf das geerbte Vermögen beschränkt, sodass nicht mit dem eigenen Vermögen gehaftet werden muss.

Herotas

30.06.2024 15:54

Ich würde mich als Erbe für große Geldbeträge, Aktien, Immobilien usw. anbieten.
kingsnoopdogg54

30.06.2024 21:14

😂😂
Mario
Redakteur

01.07.2024 07:10

Bester Kommentar :D

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