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06.07.2024 08:00
In Deutschland ist jeder Haushalt verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag von 18,36€ zu zahlen. Seit dem 1. Juli können die Fernsehempfangsarten frei gewählt werden, da die Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten enthalten sind.
Durch den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs stellt sich die Frage, ob Rundfunkgebühren weiterhin von allen entrichtet werden müssen. Bisher konnten die Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Bewohner eines Hauses umgelegt werden, unabhängig davon, ob sie den Kabelanschluss nutzten oder nicht. Diese Regelung, die auch für Internet- und Telefonanschlüsse galt, wurde jedoch durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von der Ampel-Regierung abgeschafft.
Einfluss des TKG auf den Rundfunkbeitrag
Das TKG hat jedoch keinen Einfluss auf den Rundfunkbeitrag. Die monatliche Abgabe von 18,36€, die früher als GEZ-Gebühren bekannt war, muss weiterhin von fast jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Radio- oder Fernsehgeräte ein Haushalt besitzt oder wie viele Personen darin leben. Auch Haushalte ohne Kabelanschluss sind zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
Begründung der Beitragsverpflichtung
Der Hauptgrund für die allgemeine Zahlungspflicht ist die Vermeidung eines finanziellen Defizits, das entstehen würde, wenn viele Haushalte von der Zahlung befreit würden. „Alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren können“, erklärt der Beitragsservice. Selbst ohne Kabelanschluss können Haushalte über ihren Internetanschluss auf das Fernsehprogramm zugreifen.
Möglichkeiten zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dies betrifft insbesondere Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld. Auch Empfänger von Sozialhilfe und BAföG können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.
Personengruppen, die sich befreien lassen können:
Antrag auf Befreiung
Die Anmeldung für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unkompliziert. Ein entsprechendes Formular muss an den Beitragsservice geschickt werden, woraufhin man eine Bestätigung zur Befreiung erhält.
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