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12.07.2025 08:26
Die Deutsche Bahn hatte große Pläne für eine vollständig digitale Zukunft: Keine Papiertickets mehr, Fahrkarten sollten nur noch online oder per App erhältlich sein. Doch dieses Vorhaben ist vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bahn Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets nicht davon abhängig machen darf, dass Kunden eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben. Ein deutliches Signal gegen digitalen Zwang beim Ticketkauf.
Hintergrund: Datenerhebung bei günstigen Tickets
Bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 galt bei der Bahn eine umstrittene Praxis: Wer ein günstiges Sparpreis-Ticket kaufen wollte (selbst am Schalter), musste zwingend eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben. Die Fahrkarte wurde dann ausschließlich digital versendet, Papiertickets gab es nicht mehr.
Diese Regelung galt nur für die günstigen Spar- und Supersparpreise, nicht für teurere Flexpreis-Tickets. Damit gerieten vor allem preisbewusste Fahrgäste unter Druck, persönliche Daten preiszugeben. Das Gericht erklärte dieses Vorgehen nun für unzulässig.
Was sich nun ändert:
Bereits vor dem endgültigen Urteil hat die Bahn auf die Kritik reagiert: Wer ein Sparpreis-Ticket am Schalter kauft, kann es jetzt wieder als Ausdruck erhalten. An Fahrkartenautomaten bleibt die Angabe einer E-Mail-Adresse allerdings weiterhin Pflicht. Wer seine Daten nicht angeben möchte, muss also weiterhin zum Schalter gehen.
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